Die Bezirkshauptmannschaft Baden wird den Quarantäne-Bescheid verschärfen.
Die ÖSTERREICH-Story über die löchrige Corona-Quarantäne in Traiskirchen zeigt jetzt Wirkung. Wie berichtet, wurde nach der positiven Testung eines Asylwerbers in Traiskirchen zwar ein Betretungsverbot für das gesamte Erstaufnahmezentrum verhängt (aktuell werden hier 478 Asylwerber versorgt, die ebenfalls getestet wurden). Nur: Das Betretungsverbot war löchrig. In dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden waren nämlich auch Ausnahmen festgelegt: Ausgenommen seien Personen, die einen 14 Tage alten (!) Corona-Test vorlegen. Das heißt: Asylwerber mit einem nicht aktuellen Test konnten das Lager sehr wohl verlassen bzw. wieder betreten.
Notbremse. Am Samstag zog die BH dann die Notbremse: „Da eine Testreihe aus medizinischer Sicht immer nur eine Momentaufnahme sein kann, wird nun eine weitere Verordnung erlassen, die das Betreten und Verlassen der Erstaufnahmestelle auch nach dem Vorliegen der Ergebnisse dieser Testreihe (auch bei etwaigen negativen Tests) untersagt. Mit dem Ziel, jede Entstehung einer Infektionskette zu verhindern.“ Der Bescheid gilt für die nächsten 14 Tage.