Coronavirus

Neue Gesetzesnovelle: Veranstaltung bereits ab 4 Leuten

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In der neuen Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums gilt schon eine Versammlung von vier Menschen als eine Veranstaltung. Bei Missachtung drohen harte Strafen.

Eine Gesetzesnovelle vom Gesundheitsministerium wurde Mittwochabend in Begutachtung geschickt. Leichter verordnet werden können durch diese auch Ausgangsbeschränkungen. Die Begutachtung läuft bis 9. März. Auch werden die Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften neu geregelt. Künftig gelten Ansammlungen von mindestens vier Personen schon als Veranstaltung.

Bis zu 30.000 Euro Strafe für Veranstalter

Dies gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem wieder klar gestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt. Dennoch soll es harte Strafen geben können: Organisatoren von Veranstaltungen können mit bis zu 30.000 Euro Geldstrafe oder sechs Wochen Haft bestraft werden, wenn sie eine Untersagung ignorieren. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.

Ausgangsbeschränkungen sollen erleichtert werden

Erleichtert werden sollen Ausgangsbeschränkungen. Diese konnten bisher nur verhängt werden, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen". Nunmehr sollen kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
 

Bei viel Kundenkontakt: FFP2 Masken statt Tests nicht mehr möglich

Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr werden sich künftig auf das Coronavirus testen lassen müssen. Die bisherige Option für Test-Verweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten entfällt.
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