Strafen bis zu 30.000 Euro
Neue Gesetzesnovelle: Veranstaltung bereits ab 4 Leuten
04.03.2021
In der neuen Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums gilt schon eine Versammlung von vier Menschen als eine Veranstaltung. Bei Missachtung drohen harte Strafen.
Eine Gesetzesnovelle vom Gesundheitsministerium wurde Mittwochabend in Begutachtung geschickt. Leichter verordnet werden können durch diese auch Ausgangsbeschränkungen. Die Begutachtung läuft bis 9. März. Auch werden die Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften neu geregelt. Künftig gelten Ansammlungen von mindestens vier Personen schon als Veranstaltung.
Bis zu 30.000 Euro Strafe für Veranstalter
Dies gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem wieder klar gestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt. Dennoch soll es harte Strafen geben können: Organisatoren von Veranstaltungen können mit bis zu 30.000 Euro Geldstrafe oder sechs Wochen Haft bestraft werden, wenn sie eine Untersagung ignorieren. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.