Haslauer zu Lockdown: "Hoffe, zu Weihnachten rauszukommen."
Salzburg. Der Lockdown im Bundesland Salzburg tritt mit kommendem Montag (22. November) in Kraft, bekräftigte Landeshauptmann Wilfried Haslauer Donnerstagnachmittag bei einem Mediengespräch. Zur Dauer sagte er, er hoffe, vor Weihnachten wieder aus dem strengen Lockdown herauszukommen. Die jüngste Entwicklung bei den Neuinfektionen habe keine andere Wahl mehr übrig gelassen. Salzburg werde absolut im Gleichklang mit Oberösterreich vorgehen.
Auch Schulen und Kindergärten blieben in Salzburg laut Haslauer grundsätzlich geschlossen. "Wir haben bei den 5- bis 15-Jährigen Inzidenzen von 2.500." Die Schulen würden aber für Betreuung und für Schüler mit Lernrückständen offen bleiben. Der Schulbesuch sollte "im Prinzip aber nicht der Regelfall" sein. Die Lehrer werden aus aktueller Sicht grundsätzlich an den Schulen sein und unterrichten. Es sollten aber nur jene in die Schule kommen, die es brauchen. Für alle anderen gelte es, den Unterricht so gut wie möglich zu organisieren. Distance Learning sei möglich, werde aber nicht flächendeckend verordnet.
Formal wird der Lockdown, so Haslauer, auf Ersuchen der beiden Bundesländer über die Bundesregierung erlassen. Damit schaffe man auch die Grundlage für allfällige weitere Bundesländer. Ein Beschluss des Hauptausschusses des Nationalrates sei dazu notwendig, dieser wird voraussichtlich Freitag nach Ende der regulären Nationalratssitzung zusammentreten.
OÖ: Lockdown vorerst bis 17. Dezember
In Oberösterreich wird es wie in Salzburg ab Montag einen allgemeinen Lockdown geben. Handel - mit Ausnahme des täglichen Bedarfs -, Gastronomie und Hotellerie werden geschlossen, Take-away und Click&Collect bleiben erlaubt. Die Schulen werden geschlossen, bis auf die Betreuung für jene, die diese bauchen, präsentierte LH Thomas Stelzer (ÖVP) Donnerstagabend Details.
Bis spätestens 17. Dezember solle entschieden werden, ob der Lockdown weitergehen muss, ob es für Geimpfte Erleichterungen gibt oder ob man den Lockdown beenden könne. Bis dahin gelte "de facto eine Ausgangssperre" mit den bekannten Ausnahmen: man darf nur hinausgehen, um Güter des täglichen Bedarfs zu kaufen, zur Arbeit zu gehen oder zur körperlichen und psychischen Erholung.
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