Von Zugangstests befreit sind Geimpfte – aber dauerhaft nur mit Zweitimpfung.
Wien. Der Ministerrat beschloss am Mittwoch die rechtlichen Grundlagen für den Grünen Pass – wie berichtet, soll er als „Zugangsschlüssel“ für Gastro, Hotellerie sowie Sport und Kultur dienen.
Zweite Impfung. Was noch nicht beschlossen, aber in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nachgereicht werden wird: Dauerhaft von Zugangstests befreit werden geimpfte Menschen nur dann sein, wenn sie die zweite Impfdosis erhalten haben.
Je nach Impfstoff
Konkret muss der Zweit-Stich nach Auskunft des Gesundheitsministeriums im Fall einer mRNA-Impfung (Biontech und Moderna) vier bis sechs Wochen nach der Erstimpfung erfolgen, bei AstraZeneca hingegen rund 12 Wochen, also drei Monate. Die genauen Fristen werden aber noch erarbeitet. Lediglich beim Vakzin von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung nötig.
Locker. Auf der anderen Seite ist man in Österreich vergleichsweise locker mit der Befreiung. In anderen Ländern gilt Reise- und Testfreiheit erst ab der 2. Impfung. Bei uns ist man schon ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung von der Testpflicht befreit …