PCR-Testzertifikate in NÖ gefälscht: Geldstrafe
23.02.2022Weil sie zumindest 40 PCR-Test für sich selbst und andere gefälscht haben soll, hat eine Frau am MI am Landesgericht St. Pölten eine Geldstrafe von 800 EUR erhalten.
Die 23-Jährige aus dem Bezirk Tulln wurde wegen Datenfälschung verurteilt. Vom Anklagevorwurf der vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde sie dagegen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf der Niederösterreicherin vor, von 9. Juni bis 16. Oktober 2021 mindestens 100 elektronische PCR-Testzertifikate mithilfe eines Bildbearbeitungsprogramms auf Grundlage eines Screenshots verändert und über den Messengerdienst WhatsApp zehn anderen Personen zur Verfügung gestellt zu haben. Die junge Frau bekannte sich schuldig. Ihren Schätzungen zufolge fertigte sie etwa 40 Fälschungen an, indem sie Datum, Namen und Geburtsdatum veränderte.
Sie habe "nicht nachgedacht, was auf mich zukommen wird, wenn ich das mache", meinte die Angeklagte: "Das hat mir mal jemand gezeigt, und dann habe ich es selber gemacht." Sie sei von anderen gefragt worden und habe "nicht Nein sagen" wollen. Ob Abnehmer der Zertifikate Corona-positiv waren, darüber habe sie sich keine Gedanken gemacht. Teilweise kannte sie die Personen nicht, für die sie die Zertifikate fälschte.
Manche Namen seien ihr per WhatsApp geschickt worden, berichtete die junge Frau, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war. Geld habe sie dafür nicht erhalten, sagte sie arbeitssuchende Niederösterreicherin auf die Frage der Richterin: "Nein, ich habe gar nichts bekommen."
Für sich selbst 10 gefälschte Nachweise
Für sich selbst hatte die 23-Jährige ihren Angaben zufolge rund zehn Nachweise gefälscht und bei wenigen Lokalbesuchen vorgewiesen. Meistens habe sie zuvor "für ihre eigene Sicherheit" Selbsttests gemacht. Am Abend des 16. Oktober 2021 wurde sie erwischt und von der Polizei einvernommen. Auf ihrem Handy wurden zahlreiche Screenshots von gefälschten Testzertifikaten sichergestellt.
Die ungeimpfte 23-Jährige ging laut ihrer Aussage nicht davon aus, dass Abnehmer der gefälschten Zertifikate Symptome hatten. Teils seien sie während des Bearbeitens auch neben ihr gestanden. "Ich habe zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht geglaubt, dass es Corona gibt. Geglaubt habe ich erst daran, als ich es selbst gehabt habe."
Während ihrer Covid-Infektion im November 2021 sei es ihr nicht gut gegangen. Personen, die gefälschte Nachweise erhalten hatten, erkrankten laut Gericht in dem Testzeitraum nicht an dem Virus.
Eine ungeimpfte junge Zeugin hatte ihren Angaben zufolge drei bis vier Mal einen von der Angeklagten gefälschten Test verwendet, als sie mit dieser unterwegs war. Eine 21-Jährige gab an, dass ihr Nachweis abgelaufen gewesen sei und sie daher "spontan" eine Fälschung machen habe lassen.
Ein 22-Jähriger erzählte, er habe vergangenen Oktober mit Freunden ein Lokal besuchen wollen, das auch von Geimpften negative Tests verlangte. Auf Basis von an die Angeklagte übermittelten Daten erhielt die Gruppe laut Aussage mehrerer Zeugen gefälschte negative Tests via Handy, diese wurden aber nicht verwendet. "Das war uns zu heiß", meinte ein junger Mann.
Ein anderer Zeuge erzählte übereinstimmend: "Uns ist das ein bisschen zu steil geworden, weil es ja doch eine Straftat ist." Schließlich habe man die Screenshots gelöscht und sei in ein anderes Lokal gefahren, wo Geimpfte keinen zusätzlichen Testnachweis brauchten.
Eine 20-Jährige hatte ihren Angaben zufolge das gefälschte Zertifikat geschickt bekommen, "aber nicht in Auftrag gegeben". Ihre Freunde hätten sie damit wohl zu einem Lokalbesuch bewegen wollen, meinte die Zeugin. Sie habe daraufhin angerufen und "gefragt, was das soll". Ein mutmaßlicher Abnehmer gab an, das gefälschte Zertifikat nie gesehen zu haben. Zudem stimme das Geburtsdatum nicht überein, meinte der 31-Jährige. Ein 21-Jähriger berichtete, er habe sein originales Zertifikat auf Bitte eines Freundes weitergeleitet. Einen gefälschten Nachweis habe er nie verwendet, betonte er ebenso wie ein ungeimpfter 25-Jähriger im Zeugenstand.
Die Angeklagte wurde wegen Datenfälschung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen in Höhe von vier Euro verurteilt. Bei Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen festgelegt. Die Einzelrichterin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es sich laut Judikatur bei vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt" handle, die Tat aber konkret eine Infektionsgefahr darstellen müsse. Weder die Angeklagte noch Abnehmer seien nachweislich zum Tatzeitpunkt an Corona erkrankt gewesen. Deshalb sei im Zweifel ein Freispruch erfolgt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.