Potenzielle Rotlicht-Regeln
Prostituiertenverband fordert Sex mit Mundschutzpflicht
24.05.2020
Daher sind weder Oralverkehr, noch "gesichtsnahe Dienstleistungen" erlaubt. Ein klares Verbot gilt zudem für Orgien.
Während Österreich langsam aber sicher wieder hochfährt und Schritt für Schritt Öffnungen bestimmter Branchen erlaubt, sitzen andere weiterhin im Trockenen. So zum Beispiel das Rotlichtgewerbe. Wie man den Betrieb hier trotz Corona-Gefahr aufrecht erhalten kann, ist seitens der Politik noch nicht gelöst.
In Deutschland hingegen sorgt nun aber ein Vorschlag für Wirbel. Der Verband für Sex-Arbeit BesD e.V. hat nun die Politik zu einem raschen Handeln aufgefordert, da vor allem in der Sexarbeit wenig bis keine Rücklagen vorhanden seien. Und daher hat der Verband auch gleich potentielle Hygiene-Vorschriften für Prostituierte und ihre Freier erarbeitet, berichtet die "Bild".
Demnach müssen beide während dem Akt einen Mundschutz tragen. Daher sind weder Oralverkehr, noch "gesichtsnahe Dienstleistungen" erlaubt. Auch Umarmungen und das Händeschütteln sind untersagt. Ein klares Verbot gibt es auch für Orgien. In dem Schreiben wird klar festgehalten, dass nie mehr als zwei Personan parallel beteiligt sein dürfen.
Vor und nach der Dienstleistung müssen alle Kontaktflächen, also Betten, Stühle, Liegen, etc. gründlich desinfiziert werden. Zudem werden die Prostituierten angehalten, die Kontaktdaten ihrer Kunden mindestens vier Wochen lang aufzubewahren.