Neue Verordnung sorgt für Unverständnis

Regierung: Blasmusiker müssen Mundschutz tragen

11.05.2020

Bei den Blasmusikkapellen steigt die Vorfreude, die Proben wieder aufnehmen zu können - die Vorgaben des Ministeriums sorgen jedoch für Kopfschütteln.

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© TZ Österreich Fuhrich
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Seit mehr als zwei Monaten können Österreichs Blasmusikkapellen weder Proben noch Konzerte geben - dabei sind die Vereine wichtig für den Tourismus. Und während es bereits Pläne für Gastronomie, Geschäfte, Sport und Freizeit gibt, gab es für Vereinstätigkeiten bis dato noch keine Vorgaben.

Proben: 1 Meter Abstand und Maskenpflicht

Vom Sozialministerium heißt es zwar, dass die Blasmusikkapellen ihre Proben wieder aufnehmen dürfen, jedoch nur mit Mundschutz. Der Wortlaut: „Nach der Covid-19-Lockerungsverordnung gilt für Proben als auch bei Konzerten eine Obergrenze von zehn Personen, der Ein-Meter-Abstand und es ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“

Die Mundschutz-Verordnung gilt bis 30. Juni. Gefordert werden erlaubte Gruppenproben oder Proben in großen Sälen.

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