Neue Verordnung sorgt für Unverständnis
Regierung: Blasmusiker müssen Mundschutz tragen
11.05.2020Bei den Blasmusikkapellen steigt die Vorfreude, die Proben wieder aufnehmen zu können - die Vorgaben des Ministeriums sorgen jedoch für Kopfschütteln.
Seit mehr als zwei Monaten können Österreichs Blasmusikkapellen weder Proben noch Konzerte geben - dabei sind die Vereine wichtig für den Tourismus. Und während es bereits Pläne für Gastronomie, Geschäfte, Sport und Freizeit gibt, gab es für Vereinstätigkeiten bis dato noch keine Vorgaben.
Proben: 1 Meter Abstand und Maskenpflicht
Vom Sozialministerium heißt es zwar, dass die Blasmusikkapellen ihre Proben wieder aufnehmen dürfen, jedoch nur mit Mundschutz. Der Wortlaut: „Nach der Covid-19-Lockerungsverordnung gilt für Proben als auch bei Konzerten eine Obergrenze von zehn Personen, der Ein-Meter-Abstand und es ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“
Die Mundschutz-Verordnung gilt bis 30. Juni. Gefordert werden erlaubte Gruppenproben oder Proben in großen Sälen.