Corona
Stornoversicherungen tragen Kosten bei Infektion vor Reise
20.04.2022AK-Recherche: Versicherungen teils vage bei Erkrankungen im Urlaub
Der Sommer naht, das Meer ruft, viele Österreicherinnen und Österreicher buchen bereits eine Reise. Aber was ist, wenn eine Corona-Erkrankung das Wegfahren verhindert? Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich betont, dass Stornoversicherungen die Kosten bei Corona-Erkrankung vor der Reise übernehmen.
Darüber, was bei einer Infektion im Urlaub passiert und welche Leistungen genau angeboten werden, bleiben die Versicherungen aber vage, berichtete die AK am Mittwoch.
Stornomöglichkeiten genau hinterfragen
Die Konsumentenschützer raten daher, unbedingt vor der Buchung genaue Informationen zu den kostenlosen Stornomöglichkeiten und zum Leistungsumfang der Reiseversicherung einzuholen. Vor allem bei teuren Reisen ist eine Stornoversicherung sinnvoll.
Die AK empfiehlt, darauf zu achten, dass auch die Risiken einer Corona-Erkrankung während der Reise abgedeckt sind.
Eine gebuchte Reise kann grundsätzlich storniert werden. Allerdings sind dann die vereinbarten Stornogebühren zu zahlen. Einige Veranstalter bieten kostenpflichtige Zusatzpakete an, bei denen Reisen bis zu 15 oder sieben Tagen vor Abreise kostenlos storniert werden können.
Erkrankt man erst kurz vor Reiseantritt, hilft das aber nichts. Da greift nur eine zusätzliche Stornoversicherung.
Fünf Versicherungen übernehmen laut AK die Stornokosten im Fall einer Corona-Erkrankung der versicherten Personen vor Reisebeginn, vier auch nur bei einem Verdacht auf eine Infektion. Erkrankt man während des Urlaubs, übernehmen zwei Institute die Kosten für eine medizinische Behandlung, für eine Rückreise und die zusätzlichen Aufenthalts- bzw. Quarantäneunterbringung - vorausgesetzt, es besteht keine Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des österreichischen Außenministeriums.
Bei drei Versicherungen sind die Behandlungskosten und der Nottransport nach Österreich abgedeckt. Kreditkarten mit inkludierten Reiseversicherungen bieten keine Absicherung für den Fall einer Corona-Erkrankung, außer sie kooperieren mit der Europäischen Reiseversicherung.