Das ist der neue 5-Stufen-Plan bis zum "Lockdown für Ungeimpfte".
Die Bundesregierung hat am Freitagabend angesichts der steigenden Neuinfektionszahlen einen Ausbau des "Stufenplans" zur Eindämmung der Corona-Lage präsentiert. Die Maßnahme zielt auf Ungeimpfte ab und sieht für diese scharfe Einschränkungen bis hin zu einem Lockdown vor - beides allerdings erst bei einer stark steigenden Auslastung der Intensivstations-Kapazitäten. Aktuell bleiben die Maßnahmen gleich, es gilt weiterhin Phase 1 des nun auf fünf Stufen erweiterten Planes.
Im Folgenden ein Überblick:
STUFE 1:
Stufe eins des erstmals Anfang September präsentierten Regelwerkes ist seit 15. September in Kraft, als die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen (ICU) mit Covid-Patienten erreicht wurde (bzw. 200 belegte Betten). Zuletzt lagen gut 220 Corona-Patienten auf Österreichs ICUs (bzw. 11 Prozent Auslastung). Die Politik befürchtet angesichts der stark wachsenden Infektionszahlen allerdings einen baldigen Anstieg in Richtung Stufe zwei.
In Phase eins ist überall dort, wo vor Einführung des "Stufenplans" ein einfacher Gesichtsschutz anzulegen war, die höherwertige FFP2-Maske zu tragen. Das gilt etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel (beispielsweise Kleider- oder Elektrohandel) dürfen Geimpfte und Genesene ohne Maske in die Geschäfte, Ungeimpfte müssen hingegen eine FFP2-Maske anlegen. Schärfere Bestimmungen gelten bereits in Wien und in Salzburg, dort ist im gesamten Handel die FFP2-Maske Pflicht.
Die 3G-Regel wurde mit Inkrafttreten der Stufe eins von den schon gewohnten Settings (z.B. Gastronomie oder Events) auf Veranstaltungen ab 25 Personen ausgedehnt (davor ab 100 Personen). Antigen-Tests sind in Stufe eins nur 24 Stunden lang für einen 3G-Nachweis gültig (statt zuvor 48 Stunden). PCR-Tests können wie auch davor 72 Stunden lang verwendet werden. In Wien gibt es allerdings auch in diesem Bereich strengere Vorgaben als in Rest-Österreich: Antigen-Tests haben (außer für Kinder unter 12 Jahren) keine Gültigkeit. Der PCR-Test gilt nur 48 Stunden (für Kinder unter 12 Jahren 72 Stunden).
STUFE 2:
Stufe zwei bleibt unverändert: Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und "ähnlichen Settings") sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. In der Bundeshauptstadt Wien sind genau diese Verschärfungen bereits abseits des "Stufenplans" in Kraft gesetzt worden.
STUFE 3:
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Seit Freitag neu ist, dass diese Maßnahme sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.
STUFE 4:
Die neue Phase vier des Planes wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten ICU-Betten schlagend. Vorgesehen ist dann eine "2G"-Regel in allen "3G"-Bereichen: Ungeimpften wird damit der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests - egal ob Antigen oder PCR. Genaue Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet, betroffen sein könnten aber etwa auch körpernahe Dienstleister wie beispielsweise Friseure, für die man derzeit einen 3G-Nachweis braucht.
STUFE 5:
Sollte die Intensivstations-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf, in der die als "kritisch" geltende 33-prozentige Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-Patienten nahezu erreicht wäre. Diese Stufe bringt "Ausgangsbeschränkungen" für Ungeimpfte - den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für all jene, die weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungs-Status vorweisen können, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit.