Coronavirus

Symptomlose Mitarbeiter in NÖ Kliniken eingesetzt

01.08.2022

Infiziertes Personal u.a. in Onkologie, auf Intensivstation und Neonatologie wird in anderen Bereichen beschäftigt. Ein Betretungsverbot gilt für verkehrsbeschränkte Besucher.

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In Niederösterreichs Landeskliniken werden symptomlose, mit Corona infizierte Mitarbeiter eingesetzt. Für sie gilt Maskenpflicht. Damit werde die Verordnung des Bundes zur heute, Montag, in Kraft getretenen Abschaffung der Quarantäne umgesetzt, hieß es von der Landesgesundheitsagentur (LGA) auf Anfrage. Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen und auf der Neonatologie.

In den genannten Bereichen dürfen Corona-positive Beschäftigte nicht arbeiten, in diesem Fall sind laut LGA andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen. Symptomatische Mitarbeiter dürfen den Dienst nicht antreten, solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. "Natürlich ist die Verordnung des Bundes auch in den Kliniken Niederösterreichs umzusetzen. Da dies jedoch besonders schutzwürdige Bereiche sind - immerhin macht es einen Unterschied, ob Personen zum Beispiel in der Buchhaltung oder in einem sensiblen medizinischen Bereich tätig sind - gelten hier besondere Auflagen", teilte die LGA mit.

Maskenpflicht

Symptomlose Mitarbeiter müssen in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen ist, durchgängig Maske tragen. Auch im Freien ist dies notwendig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Für Pflegeeinrichtungen sind die Regeln für symptomlose Mitarbeiter laut LGA noch in Ausarbeitung.

Verkehrsbeschränkte Besucher 

Für verkehrsbeschränkte Besucher gilt ein Betretungsverbot. Ausnahmen sind Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie Begleitung bei kritischen Lebensereignissen, von Minderjährigen und bei Entbindungen. Innerhalb der Krankenanstalten ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil verpflichtend.

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