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Coronavirus

"Systemrelevante" Tiroler Pendler dürfen weiter nach Deutschland

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Neue Ausnahme für Tiroler an der Grenze.

Die verschärften Einreiseregeln an den deutschen Grenzen zu Tirol und Tschechien, um die Ausbreitung besonders ansteckender Varianten des Coronavirus eindämmen, bieten für bestimmte Berufspendler Ausnahmen. Das teilten das deutsche Innenministerium und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Sonntag übereinstimmend mit. Demnach dürfen Pendler aus Tirol nach Deutschland einreisen, wenn sie gebraucht werden, um den Betriebe in systemrelevanten Branchen aufrecht zu erhalten.
 

Arbeitsvertrag 

 
Sie müssen dafür in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag dabeihaben und an der Grenze vorzeigen. Bis Dienstag sollen die deutschen Bundesländer Bayern und Sachsen Betriebe als systemrelevant definieren und individuelle Bescheinigungen ausstellen, die an der Grenze vorgezeigt werden sollen. "Für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen soll die Einreise möglich bleiben", sagte der deutsche Innenminister Horst Seehofer. "Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist."
 

Digitale Anmeldung

 
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte in Schirnding an der Grenze von Bayern zu Tschechien bei einem Besuch an der dortigen Kontrollstelle, zu den Ausnahmebranchen zählten etwa Wasser- und Elektrizitätswerke oder die Lebensmittelproduktion. Im Einzelnen müsse an Ort und Stelle darüber entschieden werden. Voraussetzung für die Einreise sei dann aber für alle ein maximal 48 Stunden alter negativer Test sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Zudem müssten sie sich digital vor der Einreise anmelden.
 
Zum Schutz vor den ansteckenderen Varianten des Coronavirus dürfen seit Sonntag aus Tschechien und Tirol nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gab es bisher nur für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte.
 
Ein Sprecher der deutschen Bundespolizeidirektion in München sagte der APA auf Anfrage, bis einschließlich Dienstag müssten Pendler per Arbeitsvertrag beim Grenzübertritt nachweisen, dass sie in einem systemrelevanten Bereich tätig seien. Danach, also ab Mittwoch bei Tagesbeginn, würde eine amtliche Bescheinigung einer deutschen Behörde - etwa dem Landkreis, wo ein Pendler arbeite - nötig sein. Die Abstimmung zwischen den Behörden in Deutschland - Bund, Bayern, Sachsen, usw. - diesbezüglich sei aber noch im Fluss.
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