Die Staatsanwaltschaft Krems sieht keinen Anfangsverdacht.
Der Tod einer Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl mehrere Tage nach einer Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Krems verneinte laut ihrem Sprecher Franz Hütter vom Montag die Einleitung eines Verfahrens. "Es wurde kein Anfangsverdacht festgestellt", sagte der Behördensprecher zur APA. Mit einer Obduktion am Wiener AKH soll die Todesursache der 49-Jährigen festgestellt werden.
Kein Zusammenhang
Das AKH und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatten bisher keinen Zusammenhang zwischen dem Ableben der Frau und dem Impfstoff hergestellt. Das Ergebnis der Obduktion werde erst in den kommenden Wochen vorliegen, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem AKH.
Eine 35-jährige Kollegin der Verstorbenen befand sich nach ihrer Impfung in stationärer Behandlung auf der internen Abteilung im Landesklinikum Zwettl. Zum Zustand der Frau machte die NÖ Landesgesundheitsagentur am Montag mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht keine Angaben.