Coronavirus

Verfassungsklage auch gegen 'Baby-Elefanten'

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Jener Anwalt, der erfolgreich vor den VfGH zog, will nun auch gegen den Mindestabstand vorgehen.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vergangene Woche die – längst außer Kraft getretenen – Ausgangsbeschränkungen gekippt. Seitdem herrscht bei den unterschiedlichen Landespolizeidirektionen Unklarheit über noch geltende Corona-Maßnahmen: In Wien und Oberösterreich etwa wird derzeit nicht gestraft, wenn man den Mindestabstand nicht einhält.
„Nicht gedeckt“. Bald könnte es aber Klarheit geben: Denn jener Anwalt, der mit seiner Corona-Beschwerde beim Höchstgericht erfolgreich war, plant nun, erneut vor den VfGH zu ziehen – und zwar gegen den „Baby-Elefanten“.
 
„Meines Erachtens ist die Sache relativ klar“, meint Dominik Prankl im Gespräch mit ÖSTERREICH (siehe unten: „Die Beschränkungen dürfen sich laut VfGH nur auf bestimmte Orte beziehen, und das ist beim Mindestabstand einfach nicht der Fall.“ Der Abstand von einem Meter, der derzeit überall einzuhalten ist, sei „gesundheitspolitisch sicherlich zweckmäßig“, aber rechtlich eben nicht gedeckt, meint der 28-jährige Jurist und Universitätsassistent.
 

"Da wird ein Verfassungsprinzip über Bord geworfen"

 

Prankl gehe es darum, dass für alle Beteiligten Klarheit geschaffen wird, sagt er. Außerdem stört ihn, wie in der Corona-Krise seitens der Politik mit dem Recht umgegangen werde. Und: „Dass man diese VfGH-Entscheidung nicht sofort zum Anlass nimmt, um Unklarheiten zu beseitigen, ist für mich nicht nachvollziehbar“, so der Jurist.
 
Es handle sich eben nicht um die viel zitierte „juristische Spitzfindigkeit“, sondern, so Prankl: „Der Gesetzgeber sagt, ‚du darfst Beschränkungen festlegen, aber nur an bestimmten Orten‘, und die Regierung geht her und sagt ‚o. k., ich mache das überall‘. Da wird ein Verfassungsprinzip über Bord geworfen, und das ärgert mich.“
 

Dominik Prankl im Interview:

 
ÖSTERREICH: Sie wollen jetzt auch gegen den Mindestabstand vor den VfGH ziehen?

Dominik Prankl: Ich werde das sehr wahrscheinlich tun. Denn das Problem stellt sich weiterhin – die Beschränkungen dürfen sich nur auf bestimmte Orte beziehen. Der Mindestabstand überall ist sicherlich gesundheitspolitisch zweckmäßig, aber rechtlich nicht gedeckt.

ÖSTERREICH: Was stört Sie so an den Corona-Regeln?

Prankl: Mich stört nur, dass man mit dem Recht in dieser Art umgeht. Es werden Verfassungsprinzipien über Bord geworfen. Vielleicht sollte ja die Regierung einmal aufgefordert werden, sich zur Verfassung zu bekennen.

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