So läuft die Öffnung ab Montag

Verordnungs-Hammer: In Öffis gilt KEIN 2-Meter-Abstand

04.02.2021

Ab 8. Februar wird gelockert: Die Regeln werden einheitlicher – jetzt ist die Verordnung von Anschober da.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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FFP2-Maskenpflicht: Jetzt überall im Handel

➜ Die Maskenpflicht bleibt größtenteils gleich, so wie  in den Öffis und Supermärkten  wird die FFP2-Maske im gesamten Handel Pflicht – wenn ab Montag alle Shops aufsperren dürfen. 

2-Meter-Abstand überall wo es möglich ist

➜ Kein 2-Meter-Elefant in Öffis. Der Mindestabstand von 2 Metern bleibt bestehen. Ausnahme sind dabei die Öffis, weil es dort nicht möglich ist.

Handel und Supermarkt: 20 oder 10m² pro Kunde

➜ Mehr Platz. Im Handel gibt es eine neue Höchstgrenze für Besucher. Es müssen pro Kunde mindestens 20 Quadratmeter Platz sein. Bei Supermärkten und Drogerien bleiben es aber 10 Quadratmeter.

Für körpernahe Berufe: Mehr Tests oder Maske

➜ Kundenkontakt. Mehr Testungen soll es für Risiko- Berufe geben: Alle Berufe mit direktem Kundenkontakt, Lehrer, Kindergärtner, Lagerlogistiker,  müssen alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Wer keinen Test machen will, kann stattdessen eine FFP2-Maske tragen.

➜ Friseure. Für die Friseure, Kosmetikerinnen Tätowierer und Piercer heißt das: Sie müssen die negativen Tests ihrer Kunden kontrollieren, müssen sich selbst aber nicht testen, solange sie am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske tragen.

Lockerungen für Kultur: Museen & Co. öffnen

➜ Freizeit. Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archive dürfen wieder aufsperren.

Öffnungen im Freien: Zoos, Tierparks zurück

➜ Natur. Neben Kultureinrichtungen gibt es auch weitere Öffnungen für Kinder und Naturfreunde. Tierparks, botanische Gärten und Zoos öffnen. Dort gilt allerdings auch: 20 Qua­dratmeter pro Besucher.

Größere private Treffen: Zwei Haushalte, vier Leute

➜ Mehr Personen. Die Regeln für private Besuche und Treffen haben sich auch gelockert. Es dürfen sich jetzt zwei Haushalte  mit insgesamt vier Personen miteinander treffen. Minderjährige Kinder zählen da noch nicht dazu, maximal sechs dürfen zusätzlich dabei sein.

➜ Fahrschulen. Gute Nachrichten für alle Fahrschüler: Fahrstunden und Prüfungen sind wieder erlaubt.

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