Maskenpflicht, Verwirrung um Sperrstunde

Vorarlberg: Gastro-Öffnung mit strengen Regeln

11.03.2021

Das Sozialministerium hat am Donnerstagnachmittag jene Verordnung vorgelegt, die diverse Corona-Lockerungen ab Montag in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfe-Gruppen regelt.  

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Wien. Das Sozialministerium hat am Donnerstagnachmittag jene Verordnung vorgelegt, die diverse Corona-Lockerungen ab Montag in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfe-Gruppen regelt. Öffnen kann die Gastronomie nur im "Ländle". Die Maske darf dabei nur während Speis und Trank abgelegt werden. Zudem ist ein negativer Corona-Test nötig. Die Sperrstunde regelt das Land, um 20 Uhr muss man aber daheim sein.

Ferner muss zwischen den Tischen zwei Meter Abstand sein. Alternativ kann eine andere effektive Trennung eingezogen werden. Eingelassene Gruppen dürfen aus maximal vier Personen plus minderjährige Kinder bestehen. Der verlangte Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen Antigen-Test handelt, 72 Stunden bei einem (verlässlicheren) PCR-Test.

Verwirrung um Sperrstunde

Laut ursprünglichem Verordnungstext hätten die gastronomischen Einrichtungen nur zwischen 6 und 19 Uhr betreten werden dürfen. Das wurde am Abend noch abgeändert. Die Sperrstunde soll nun das Land festlegen, schickte das Sozialministerium am Abend nach. Viel länger wird aber kaum offen sein können, nachdem die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr gelten und diese eher keinen Lokalbesuch erlauben.

Ursprünglich war jedenfalls als Sperrstunde 20 Uhr angekündigt, strich NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker gegenüber der APA hervor - und kritisierte scharf, dass man damit den Unternehmen die Vorbereitungen noch mehr erschwere. Schließlich sei schon die ganze Verordnung sehr kurzfristig vorgelegt worden.

Was die Maskenpflicht angeht, gilt diese laut Verordnung auch am Verabreichungsplatz. Beim Essen und Trinken darf die Maske logischerweise abgenommen werden, worauf das Sozialministerium am Donnerstagabend hinwies. Dort interpretiert man die entsprechende Regelung derart, dass gleiches wie schon im Vorjahr gelte - also dass man beim Betreten der Lokalität und beim Gang auf die Toilette die Maske tragen muss, bei der Konsumation aber nicht.

Erläuterungen zur Verordnung

Konkret heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung: Auch am Verabreichungsplatz sei eine FFP2-Maske zu tragen: "Dies ist insofern sachgerecht, als in Betriebsstätten der Gastronomie besonders ungünstige epidemiologische Bedingungen herrschen, die entsprechend zu berücksichtigen sind." Verwiesen wird ferner auf einen Paragrafen, wonach Speisen und Getränke nur im Sitzen an einem Verabreichungsplatz konsumiert werden dürfen.

Ermöglicht werden mittels der Verordnung in Vorarlberg auch Veranstaltungen, wobei diese auf 100 Personen beschränkt sind. Zudem darf nur maximal die halbe Kapazität der Räumlichkeit genutzt werden. Die Plätze müssen zugewiesen und gekennzeichnet sein. Hier gelten auch in Eigenregie durchgeführte Tests als Eintrittskarte, sofern diese in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind. Speisen und Getränke dürfen nicht abgegeben werden, der Buffetbesuch fällt also aus. Jedenfalls von den Veranstaltern zu erstellen ist ein Präventionskonzept.

Lockerungen gibt es auch für Jugendorchester oder Theatergruppen. Bis 18-jährige Jugendliche plus Betreuungsgruppen dürfen proben oder ohne Publikum aufspielen.

Indoor-Sport für bis zu zehn Personen in Vorarlberg

Bundesweit gilt, dass beim Sport nun Jugendliche im Freien in Gruppen von bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen, wenn es zu keinem Körperkontakt kommt. Im Klartext kann man zwar beispielsweise ein Schuss-Training beim Fußball machen, aber kein Match spielen. In Vorarlberg mit seiner signifikant besseren Corona-Fallzahl können die Gruppen aus 20 Gruppen bestehen. Dazu gibt es hier die Möglichkeit von Indoor-Sport für bis zu zehn Personen.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Voraussetzung sind negative Antigen-oder PCR-Tests. Zulässig sind auch Zusammenkünfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen.

Schließlich wird in der Verordnung, die insgesamt ab 15. März gelten soll, ab 1. April noch für alle Betriebe ab 51 Mitarbeitern die Erstellung eines Präventionskonzepts vorgesehen.

Nach langem Gezerre konnte Donnerstagnachmittag dann auch die für den Beschluss nötige Sitzung des Hauptausschusses - für Freitag 12 Uhr - vereinbart werden. Die SPÖ gab ihre Blockade auf, nachdem Vizekanzler Werner Kogler zusagte, anstelle des erkrankten Gesundheitsministers Rudolf Anschober (beide Grüne) ins Parlament zu kommen.

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