Ausnahme

Vorarlberg: Sperrstunde gilt nicht für Hotels

29.09.2020

Hausgäste in Vorarlberger Hotels dürfen weiterhin bis 1 Uhr konsumieren.

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Die Landespolitik hat für die Vorarlberger Hotellerie eine Ausnahme bei der Sperrstundenregelung geschaffen. Die aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung auf 22.00 Uhr (seit vergangenem Freitag) gilt seit Dienstag nicht mehr für Übernachtungsgäste von Hotels. Diese dürfen bis 1.00 Uhr konsumieren. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung die "Reparatur der Covid-Verordnung".
 
   Die Branche hatte vehement auf eine Ausnahme gefordert, Hotelbetreiber im Montafon hatten eine Petition gestartet. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer "zielsicheren Verordnung", die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um "einen Rettungsanker für viele Betriebe".
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