Corona-Regeln

Was im Dezember öffnet und was bis Jänner zubleibt

02.12.2020

Pflichtschulen, Geschäfte, Friseure und Museen öffnen ab Montag. Gastronomie, Hotels, Theater und Kinos sind bis zum 6. Jänner zu.

Zur Vollversion des Artikels
© TZOE/Artner
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Vom „harten“ Lockdown geht es ab Montag in den partiellen Shutdown. Ab 7. Dezember ist aber wieder viel mehr möglich:

Pflichtschul-Unterricht

  • Masken ab 10 Jahren: Die Pflichtschüler – Volksschule und Unterstufe – kehren in den Unterricht zurück. Für ab Zehnjährige gilt nun auch im Unterricht Maskenpflicht. Lehrer müssen FFP2-Masken tragen.

Weihnachtsgeschäft

  • Geschäfte: Alle Geschäfte dürfen ab 7. Jänner wieder öffnen. Es herrscht Maskenpflicht und eine Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Kunden.
  • Shoppingcenter: Hier gilt die Zehn-Quadratmeter-Regelung nur innerhalb der Geschäftsfläche. Um Gedränge in den Gängen zu vermeiden, soll es eigene Sicherheitskonzepte und Polizei-Kontrollen geben.

Friseure, Kosmetik

  • Dienstleistungen: Entgegen den ursprünglichen Plänen dürfen auch alle körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen. Das heißt Friseure, Kosmetik, Maniküre und Massagen dürfen ab 7. Dezember wieder Kunden – mit Maskenpflicht und Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Person – betreuen.

Museen, Bibliotheken

  • Kultur: Museen und Bibliotheken dürfen ebenfalls am Montag wieder ihre Tore öffnen. Auch hier müssen Masken getragen werden und zehn Quadratmeter pro Besucher gewährleistet sein.

Tierparks ab 24. Dezember

  • Zoos: Ab dem 24. Dezember dürfen auch Zoos wieder aufmachen. Damit soll über die Weihnachtsferien auch Programm mit Kindern ermöglicht werden.

Skifahren und Eislaufen

  • Sport: Zu Weihnachten dürfen auch die Outdoor-Sportstätten wieder Kunden empfangen. Das heißt, die Skilifte und Gondeln – mit Maskenpflicht – werden operieren. Auch Eislaufvereine werden österreichweit wieder Eisläufer begrüßen dürfen.

Was bis Jänner zubleibt

Wien. Wie in anderen EU-Staaten auch, dürfen einige Bereiche während der Weihnachtsfeiertage nicht aufmachen. Damit sollen angesichts eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens weitere Ansteckungen vermieden werden.

Restaurants & Cafés

  • Lieferservice: Gastronomiebetriebe bleiben ebenfalls bis zum 6. Jänner zu. Hier ist Take-away – aber nun ohne alkoholische Getränke – von 6 Uhr Früh bis 19 Uhr erlaubt. Geliefert darf durchgängig werden.
  • Weihnachtsmärkte: Österreichweit geschlossen.

Hotels bleiben zu

  • Beherbergung: Wie in Deutschland bleiben auch in Österreich bis zum 6. Jänner Hotels und Pensionen zu. Danach werden die Daten analysiert – sind die Neuinfektionen niedriger und die Spitäler nicht weiter so voll wie derzeit, könnten die Betriebe danach unter Auflagen wieder öffnen. Ausnahmen für Übernachtungen in Hotels gibt es nur für nicht aufschiebbare Dienstreisen.

Bars und Nachtclubs

  • Bleiben zu: Für Bars, Kneipen und Nachtlokale gibt es diesmal kein Datum für eine mögliche Öffnung. Diese Lokale gelten international als Superspreader-Events und dürften noch die nächsten Monate zubleiben.
  • Keine Clubbings: Müßig zu erwähnen, dass es auch keine Schlupflöcher mehr für Clubbings – wie im Sommer und Herbst – geben wird. Auch diese bleiben die kommenden Monate verboten.

Theater, Oper, Kino

  • Kultur: Diese haben in Aussicht gestellt bekommen, ab 7. Jänner öffnen zu können. Falls, wird es aber eine rigorose Personenbeschränkung geben.

Ausgangsbeschränkung

  • Ab 20 Uhr: Bis zum 7. Jänner gelten wieder Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr Früh.

Quarantäne nach Reisen

  • Zehn Tage: Wer in Risikogebiete fährt – gilt de facto fast weltweit – muss zehn Tage in Quarantäne.
Zur Vollversion des Artikels