Kampf um 15 Millarden Euro

Winter-Saison: Das sind die neuen Corona-Regeln

24.09.2020

Regierung präsentierte gestern das Sicherheitskonzept für Wintertourismus.

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© Moelltaler Gletscherbahnen
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Nach mehreren Reisewarnungen gegen ­Österreich präsentierte die türkis-grüne Regierung gestern ihr Sicherheitskonzept für den Wintertourismus. Zigtausende Jobs – in der Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros und Handel – hängen davon ab, dass auch im Winter wieder Touristen nach Österreich kommen. Im Unterschied zum Sommer leben gerade Tirol oder Vorarlberg in der Ski-Zeit zu über 70 Prozent von internationalen Gästen.

Kanzler Sebastian Kurz erklärte gestern: „Ski-Vergnügen ja, aber ohne klassisches Après-Ski.“ Dem stimmten auch die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu.

Après-Ski macht nur drei Prozent der Einnahmen aus

Ebenfalls anwesend war Tirols Landeshauptmann Günther Platter, dessen Bundesland gegen das „Ischgl-Image“ ankämpft.

Keine Partys. Strengere Maßnahmen sollen aber feuchtfröhliche Partys in Ski-Regionen nun verhindern. Immerhin, erklärte auch Platter, würden Einnahmen aus Après-Ski nur „drei Prozent“ ausmachen. Es dürfe „nicht sein, dass diese die restlichen 97 Prozent gefährden“. In Ischgl hatten solche Lokale bekanntlich zu Superspreader-Events geführt. Das soll nun verhindert werden.

Die neuen Regeln

ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Corona-
Fragen zur Winter-Saison.

1. Ein Meter Abstand beim Anstellen: Beim Anstellen vor den Gondeln oder Liften gilt künftig die Abstandhalten-Pflicht von einem
Meter.

2. Maske in Gondeln: Die Personenanzahl in Gondeln wird nicht beschränkt. Hier gilt wie in Öffis die Maskenpflicht.

3. Maximal zehn Personen in Skikursen: Skischulen dürfen nur Kurse für maximal zehn Personen anbieten. 
Zudem sollen sich die 
jeweiligen Gruppen nicht mischen.

4. Masken in Hotels: Wie bundesweit vorgesehen, besteht für Mitarbeiter von Hotels und Gäste ebenfalls MNS-Pflicht.

5. Après-Ski nur
 mehr im Sitzen: Partys wie im Kitzloch sollen unterbunden werden. Künftig muss auch in den Tourismusregionen – wie überall sonst – nur an ­Tischen serviert werden. Stehbetrieb ist nicht erlaubt. Auch hier gilt die Zehn-Personen-Regel.

 

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