Zu Ostern fällt die Maskenpflicht – nur in wenigen Bereichen wie im Lebensmittelhandel und in den Öffis bleibt sie bestehen. Ein Überblick:
Wie Gesundheitsminister Rauch am Gründonnerstag verkündet hat, soll zu Ostern die Maskenpflicht fallen – allerdings gibt es Ausnahmen:
- Handel: Die Maskenpflicht gilt nur noch in Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken oder Trafiken. Dort allerdings für Kunden UND Mitarbeiter – außer die Angestellten können mit einer Plexiglasscheibe von den Kunden abgeschirmt werden, wie es oft an der Kassa der Fall ist.
- Öffis: In den Öffis und im Haltestellenbereich bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- Taxis: Auch in Taxis muss weiterhin Maske getragen werden.
- Ärzte, Krankenhäuser & Alten- und Pflegeeinrichtungen: Auch hier bleibt die Maskenpflicht aufrecht.