Weil Verwirrung herrscht:
Wo die Maskenpflicht jetzt wirklich gilt
30.07.2020Seit fast einer Woche gilt die erneute Maskenpflicht in Österreich - doch wo und wann die Masken nun getragen werden müssen und wo nicht, ist noch vielen unklar.
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Vielerorts herrscht seit Wiedereinführung Verwirrung: Wo gilt nun die Maskenpflicht und wo nicht? Hier die Übersicht:
Wo derzeit MNS-Pflicht besteht:
Verkehr:
- Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
- Reisebusse, Flugzeuge, Seil- und Zahnrad bahnen sowie Innenbereich von Ausflugsschiffen
Veranstaltungen (geschlossene Räume)
- Ausnahme: keine MNS-Pflicht am zugewiesenen Sitzplatz
Fach- und Publikumsmessen:
- Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter mit Besucherkontakt (alternativ: Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung)
- Besucherinnen / Besucher, wenn 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
Apotheken, Post & Bank
- Gilt für Kundinnen / Kunden
- Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)
Krankenhäuser, Kuranstalten, Pflegeeinrichtungen
- Gilt für Kundinnen / Kunden
- Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)
Dienstleistungen
- Dienstleistungen ohne 1-Meter-Abstand (alternativ: geeignete Schutzmaßnahmen)
Einkaufen
- In Supermärkten
- In Lebensmittelfachgeschäften einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten (u.a. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei, Tankstellenshops)
- Gilt für Kundinnen / Kunden
- Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)
Demonstrationen
- Teilnehmerinnen / Teilnehmer, wenn 1-Meter-Abstand unterschritten wird