Weil Verwirrung herrscht:

Wo die Maskenpflicht jetzt wirklich gilt

30.07.2020

Seit fast einer Woche gilt die erneute Maskenpflicht in Österreich - doch wo und wann die Masken nun getragen werden müssen und wo nicht, ist noch vielen unklar.

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Vielerorts herrscht seit Wiedereinführung Verwirrung: Wo gilt nun die Maskenpflicht und wo nicht? Hier die Übersicht:

Wo derzeit MNS-Pflicht besteht:

Verkehr:

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
  • Reisebusse, Flugzeuge, Seil- und Zahnrad bahnen sowie Innenbereich von Ausflugsschiffen

Veranstaltungen (geschlossene Räume)

  • Ausnahme: keine MNS-Pflicht am zugewiesenen Sitzplatz

Fach- und Publikumsmessen:

  • Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter mit Besucherkontakt  (alternativ: Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung)
  • Besucherinnen / Besucher, wenn 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann

Apotheken, Post & Bank

  • Gilt für Kundinnen / Kunden
  • Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)

Krankenhäuser, Kuranstalten, Pflegeeinrichtungen

  • Gilt für Kundinnen / Kunden
  • Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)
Dienstleistungen
  • Dienstleistungen ohne 1-Meter-Abstand (alternativ: geeignete Schutzmaßnahmen)

Einkaufen

  • In Supermärkten
  • In Lebensmittelfachgeschäften einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten (u.a. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei, Tankstellenshops)
  • Gilt für Kundinnen / Kunden
  • Gilt für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, hier können auch alternative Schutzmaßnahmen verwendet werden (Bsp. Plexiglas an Kassa)

Demonstrationen

  • Teilnehmerinnen / Teilnehmer, wenn 1-Meter-Abstand unterschritten wird

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