Besichtigung nur bei dringlichem Wohnbedürfnis

Wohnungen werden jetzt mit 'Corona-Rabatt' angeboten

01.04.2020

Wohnungsbesichtigungen und persönliche Beratungsgespräche sind während der Corona-Krise nur in Ausnahmefällen möglich. Saftige Corona-Strafen drohen Maklern und Mietern. 

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© Nattanan23 - Pixabay.com
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Das Coronavirus hat mittlerweile auch die Wohn- und Immobilienbranche erreicht. Die politischen Parolen lauten: „Zuhause bleiben“, "Social Distancing" und "Homeworking". Schmackhafte Immobilen-Deals können aber mit einer Corona-Strafe enden.

„Corona-Rabatt“: Miete um ein Viertel günstiger

Auf willhaben.at, Österreichs größtem Marktplatz zum Kaufen und Verkaufen zwischen Privatpersonen, findet man im häufiger sogenannte „Corona-Rabatten“. Mieter werden mit verführerischen Angeboten gelockt. Ein Beispiel: Die Miete für eine Dreizimmerwohnung mit 86 m² in Leopoldstadt kostet regulär knapp 1000 Euro warm. Wer aber jetzt den Mietvertrag unterzeichnet, zahlt bis Ende des Jahres nur noch 750 Euro pro Monat, sprich man spart sich ein Viertel der Miete. Doch diese Schnäppchen haben einen Hacken.

 

Immobilien-Experte erörtert die Lage

Achim Ertl, Immobilienmakler aus Wien, erörtert gegenüber der oe24-Redaktion die Problematik: „Die Immobilienbranche ist in einer Zwickmühle. Zwar dürfen wir Makler Besichtigungen machen, Kunden dürfen dies aber eigentlich nicht. Lediglich die Deckung eines dringlichen Wohnbedürfnisses wäre rechtlich gedeckt.“ So erörtert der Experte, überspitzt formuliert, liegt eine Beitragstäterschaft vor, würde ein Makler eine Immobilienbesichtigung wahrnehmen. „Anlegerwohnungen sind rechtlich nicht gedeckt. Der stehende Markt wird daher nach der Corona-Krise Aufholgeschäfte tätigen", so der Experte. 

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