Verordnungsentwurf aus Gesundheitsministerium untersagt Take-Away – ÖVP pfeift Anschober zurück. Take-Away soll nun doch erlaubt sein.
Der oe24-Bericht über das drohende Take-Away-Verbot in der Gastronomie löste am Montag in der Früh einen heftigen Koalitionsstreit aus. Wie oe24 berichtete, sieht der aktuelle Verordnungs-Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, dass Take-Away in der Gastronomie in Wien, Niederösterreich und im Burgenland verboten wird.
+++ Update +++ Take-Away soll nun doch erlaubt sein. Die ÖVP pfiff Anschober zurück +++ Weiterhin tobt der Streit innerhalb der Koalition.
Denn in dem Entwurf der Verordnung wird die Abholung von Essen in der Gastronomie nicht mehr explizit als Ausnahme aufgelistet, wegen der man das Haus während der Ausgangsbeschränkung verlassen darf. Konkret heißt es in der Verordnung für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland: "abweichend von § 2 Abs. 1 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs auch in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nur zu den in § 2 Abs. 1 genannten Zwecken zulässig; § 2 Abs. 1 Z 8 gilt mit der Maßgabe, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß Z 2 und bestimmten Orten gemäß den §§ 9, 10 und 11 zulässig.“ Die Paragraphen 9, 10 und 11 beziehen sich auf Sportstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten. Nicht mehr enthalten ist der Paragraph 7 (Gastgewerbe), der in der alten Verordnung noch drinnen stand.
Aufstand der Gastronomie
Im Tourismusministerium war man am Montag in der Früh um Schadensbegrenzung bemüht, nachdem sich Dutzende wütende Gastronomen gemeldet hatten. „Das ist wieder einmal das typische Verordnungschaos aus dem Gesundheitsministerium. Das ist mit uns nicht abgesprochen!“, heißt es von ÖVP-Seite zu oe24. Das Gesundheitsministerium hingegen bemüht sich um Schadensbegrenzung. "Es war immer vereinbart dass Takeaway möglich sein wird. Gerade über die Osterfeiertage ist das sehr wichtig. Daran wird sich auch nichts ändern", heißt es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber oe24.
Fix ist hingegen, dass Click&Collect im Handel verboten wird. Die Abholung von Waren im Handel wird im Verordnungs-Entwurf explizit untersagt. „Das ist der nächste Tiefschlag für den Handel“, ärgert sich Handelsverbands-Chef Rainer Will gegenüber oe24.
Der Verordnungsentwurf im Detail
Dieser Verordnungsentwurf ging am Freitag an die Länder - am Montagabend wird der finale Beschluss erwartet.