Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.
Kunden von „3“, Magenta und A1 müssen sich auf höhere Tarifpreise einstellen. Die drei großen Mobilfunkanbieter passen ihre Tarife jedes Jahr an die aktuelle Inflationsrate an. Diese Indexierung findet gerade statt. Von der Erhöhung sind so gut wie alle Tarife betroffen.
Höhere Kosten als Grund
Da diese Preisanpassung in den Verträgen festgeschrieben ist, gibt es für die Bestandskunden kein Sonderkündigungsrecht. Als Grund für die jährliche Anpassung geben A1, „3“ und Magenta die steigenden Kosten an. Neben dem teuren Netzausbau (Stichwort 5G) steigen Jahr für Jahr auch die Gehälter der Mitarbeiter und die Mieten für die jeweiligen Shops.
Preiserhöhung überschaubar
Konkret sieht die Erhöhung in diesem Jahr wie folgt aus: Bei A1 und Magenta werden die Tarife um 1,5 Prozent teurer. „3“ verteuert die Tarife seiner Bestandskunden um 3,58 Prozent. Hier gab es im Vorjahr jedoch keine Inflationsanpassung. Das wird nun nachgeholt.
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