Jährliche Inflationsanpassung

"3", Magenta und A1 erhöhen Tarife für Bestandskunden

16.04.2020

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

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Kunden von „3“, Magenta  und A1  müssen sich auf höhere Tarifpreise einstellen. Die drei großen Mobilfunkanbieter passen ihre Tarife jedes Jahr an die aktuelle Inflationsrate an. Diese Indexierung findet gerade statt. Von der Erhöhung sind so gut wie alle Tarife betroffen.

Höhere Kosten als Grund

Da diese Preisanpassung in den Verträgen festgeschrieben ist, gibt es für die Bestandskunden kein Sonderkündigungsrecht. Als Grund für die jährliche Anpassung geben A1, „3“ und Magenta die steigenden Kosten an. Neben dem teuren Netzausbau (Stichwort  5G) steigen Jahr für Jahr auch die Gehälter der Mitarbeiter und die Mieten für die jeweiligen Shops.

Preiserhöhung überschaubar

Konkret sieht die Erhöhung in diesem Jahr wie folgt aus: Bei A1 und Magenta werden die Tarife um 1,5 Prozent teurer. „3“ verteuert die Tarife seiner Bestandskunden um 3,58 Prozent. Hier gab es im Vorjahr jedoch keine Inflationsanpassung. Das wird nun nachgeholt.

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