Anbieter ändert seine Vertragsbedingungen - Kunden haben Sonderkündigungsrecht.
Seit Donnerstag ist das Roaming-Aus endgültig besiegelt . Damit können Smartphone-Nutzer ab 15. Juni 2017 EU-weit ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen. Um drohenden Kosten zu entgehen, ändert „ 3 “ nun einige Flatrate-Datentarife.
Keine Roaming-Möglichkeit
In der offiziellen Information ist von einer „nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen“ die Rede. Soll heißen: Für die Kunden gibt es schlechte Nachrichten. Konkret schafft „3“ bei zahlreichen Flatrate-Tarifen die Roaming-Möglichkeit ab 1. Juni 2017 komplett ab. Surfen ohne Zusatzkosten im EU-Ausland spielt es dann nicht mehr.
Sonderkündigungsrecht
Da es sich um eine einseitige Änderung bestehender Verträge handelt, haben betroffene Kunden die Möglichkeit, bis zum 1. Juni 2017 ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Auf www.drei.at/roaminganpassung finden Kunden alle Infos zu den Änderungen.
Inlands-Tarife
„3“ ist aber nicht der einzige heimische Mobilfunker, der auf die neue Roaming-Verordnung reagiert hat. Zuletzt kamen gleich mehrere neue Tarife auf den Markt, bei denen es keine Roaming-Möglichkeit gibt - zuletzt die "3"-Billigtochter eety . Das verfügbare Datenvolumen kann also nur in Österreich ohne Zusatzkosten verbraucht werden. Die Mobilfunker wollen sich mit solchen Inlandstarifen vor ausufernden Kosten schützen. Im Sinne des Erfinders der neuen Roaming-Verordnung ist das aber nicht.
(Update: Die Story wurde am 11. April 2017 um 8:00 Uhr aktualisiert)