19 Flat-Anbebote betroffen

"3" schafft bei Datentarifen Roaming-Möglichkeit ab

07.04.2017

Anbieter ändert seine Vertragsbedingungen - Kunden haben Sonderkündigungsrecht.

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Seit Donnerstag ist das Roaming-Aus endgültig besiegelt . Damit können Smartphone-Nutzer ab 15. Juni 2017 EU-weit ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen. Um drohenden Kosten zu entgehen, ändert „3 “ nun einige Flatrate-Datentarife.

Keine Roaming-Möglichkeit

In der offiziellen Information ist von einer „nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen“ die Rede. Soll heißen: Für die Kunden gibt es schlechte Nachrichten. Konkret schafft „3“ bei zahlreichen Flatrate-Tarifen die Roaming-Möglichkeit ab 1. Juni 2017 komplett ab. Surfen ohne Zusatzkosten im EU-Ausland spielt es dann nicht mehr.

© Screenshot: "3"

Sonderkündigungsrecht

Da es sich um eine einseitige Änderung bestehender Verträge handelt, haben betroffene Kunden die Möglichkeit, bis zum 1. Juni 2017 ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Auf www.drei.at/roaminganpassung finden Kunden alle Infos zu den Änderungen.

Inlands-Tarife

„3“ ist aber nicht der einzige heimische Mobilfunker, der auf die neue Roaming-Verordnung reagiert hat. Zuletzt kamen gleich mehrere neue Tarife auf den Markt, bei denen es keine Roaming-Möglichkeit gibt - zuletzt die "3"-Billigtochter eety . Das verfügbare Datenvolumen kann also nur in Österreich ohne Zusatzkosten verbraucht werden. Die Mobilfunker wollen sich mit solchen Inlandstarifen vor ausufernden Kosten schützen. Im Sinne des Erfinders der neuen Roaming-Verordnung ist das aber nicht.

(Update: Die Story wurde am 11. April 2017 um 8:00 Uhr aktualisiert)

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