"Geisterroaming" bei heimischen Urlauber

462-Euro-Rechnung obwohl Handy ausgeschaltet war

13.08.2019

Heimischer Ägypten-Urlauber traute bei der Rückkehr seinen Augen kaum.

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Dass es bei der Handynutzung im Ausland trotz Roaming-Aus bzw. –Obergrenze immer wieder zu hohen Rechnungen kommt , ist weitläufig bekannt. Nun ereignete sich laut der Arbeiterkammer (AK) aber ein Fall, der ziemlich unglaublich klingt. Ein heimischer Urlauber fiel quasi aus allen Wolken, als er seine Handyrechnung bekam und fast 500 Euro Roamingkosten zahlen sollte. Er war im EU-Ausland auf Urlaub und hatte sein Handy abgeschaltet und Roaming deaktiviert.

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462-Euro-Rechnung obwohl Handy aus war

Konkret verbrachte Herr S. seinen Urlaub in Ägypten. Er traute seinen Augen nicht, als er seine Handyrechnung sah: Alleine die Roamingkosten machten 462 Euro aus. Der Mann konnte sich das nicht erklären. Er hatte laut eigenen Angaben während seines Urlaubs das Handy im Koffer liegen. Seine Datenroaming-Funktion war deaktiviert, er benutzte sein Handy kein einziges Mal. Außerdem gibt es auch eine Kostengrenze fürs Roamen, die weltweit gilt. So dürfen nicht mehr als die vom Betreiber festgelegten 60 Euro verrechnet werden oder das individuell vereinbarte Limit. Herr S. wandte sich an seinen Mobilfunkanbieter, dieser bestand zunächst jedoch auf Zahlung der 462 Euro.

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"Geisterroaming"

Deshalb wandte sich der Mann an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien. Eine Mitarbeiterin riet ihm, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle RTR einzubringen. Es handelte sich um das sogenannte „Geisterroaming“. Demnach werden trotz deaktivierten Datenroamings Datentransfers verrechnet – das tritt bei LTE-fähigen Smartphones auf. Der Mobilfunkanbieter lenkte letztlich ein – Herrn S. wurden 370 Euro erlassen.

Die AK rät dazu, die Handy-Abrechnungen nach einem Urlaub in einem Nicht-EU-Land genau zu kontrollieren. Findet man viele verdächtig kleine Roamingbeträge auf der Rechnung, sollte man diese beim Mobilfunker beeinspruchen. 

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