Darauf müssen Sie achten

Achtung: Handy-Kostenfallen im EU-Urlaubsort

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Mittlerweile schränken Mobilfunkanbieter das kostenlose Roaming in vielen Tarifen ein.

Seit rund einem Jahr (15. Juni 2017) gilt für Handytarife: Im EU-Urlaubsland ist nicht mehr zu zahlen als zu Hause – „Roam like at home“. Wie die erste Jahresbilanz zeigte, war der Wegfall der Roamingkosten für die Mobilfunkkunden  ein voller Erfolg . Auch die Österreicher nutzen die neue Regelung voll aus. Laut Telekomregulierungsbehörde RTR stieg die Datennutzung nach dem Auslaufen zusätzlicher Roamingkosten um 388 Prozent (3. Quartal 2016 zu 3. Quartal 2017). Es wurde auch mehr im EU-Ausland telefoniert – die Roamingminuten stiegen von 88 auf knapp 140 Millionen Minuten an (ein Plus von 58 Prozent).

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194 Tarife untersucht

Österreichern, die in den nächsten Wochen aufgrund einer Urlaubsreise ins EU-Ausland kommen, könnte aber dennoch eine hohe Handy-Rechnung blühen. Wer vom EU-Urlaubsort aus telefonieren und surfen möchte, muss bei der Tarifwahl zunehmend aufpassen. Denn immer mehr heimische Anbieter schränken ihre Roamingdienste ein oder bieten sie bei einzelnen aktuellen Tarifen gar nicht mehr an – das gilt vor allem für Wertkarten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Arbeiterkammer (AK) von 194 Mobilfunktarifen von 25 Anbietern.

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15% der Angebote mit Einschränkungen

Bei rund 15 Prozent – das sind 29 von 194 der aktuell angebotenen Tarife – gibt es Einschränkungen in Bezug aufs Roaming. Bei 165 Tarifangeboten ist Roaming uneingeschränkt möglich. Bei zwölf Tarifen kann man gar nicht mehr bei Auslandsurlauben telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Bei 17 Tarifen ist „nur“ die Nutzung von Datenroaming nicht möglich.

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6 Tipps: Darauf müssen Urlauber achten

Passend zur Veröffentlichung dieser Ergebnisse hat die AK am Donnerstag auch sechs nützliche Tipps gegeben. Sie zeigen, worauf heimische Urlauber beim Telefonieren und Surfen im EU-Urlaubsland aufpassen sollen.

  1. Stopp Roaming: Handy-Anbieter dürfen Roamingdienste teilweise oder auch ganz ausschließen. Handykunden sollten sich deshalb vor der Reise informieren, ob ihr Vertrag Roamingdienste enthält.
     
  2. Infos und Sperre bei Kostenobergrenze: Die Betreiber müssen bei der Einreise automatisch über die Roaming-Preise informieren, etwa per SMS. Außerdem muss den Kunden eine Kostenbegrenzungsfunktion für die Datennutzung angeboten werden: Sobald 80 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.
     
  3. Pauschalpakete gelten auch im Urlaub: In den meisten Tarifen sind in einem Pauschalpaket schon eine bestimmte Menge an Minuten-, SMS-oder Dateneinheiten enthalten. Auch bei Tarifen mit solchen inkludierten Einheiten muss die Nutzung in der EU zu denselben Bedingungen möglich sein wie daheim. Das bedeutet: Beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Surfen von dem Pauschale abgezogen.
     
  4. Limit erreicht: Die im Ausland verfügbaren Pauschaleinheiten sind grundsätzlich dieselben wie im Inland. Bei manchen Datentarifen gibt es Ausnahmen: Der Anbieter muss dem Kunden das für seinen Tarif geltende Datenlimit bei Grenzübertritt und bei den sonstigen Tarifinformationen mitteilen (Auskünfte an einer kostenlosen Hotline, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf der Webseite und in der „Kundenzone“). Im Zweifel sollte man vorsorglich beim Mobilfunkanbieter nachfragen, ob und wenn ja, welche Limits beim eigenen Tarif gelten.
     
  5. Fair Use: „Roam like at home“ gilt nur für vorübergehende Auslandsreisen, nicht für Daueraufenthalte. Die Nutzung der Mobilfunkdienste außerhalb Österreichs sollte die Nutzung im Inland nicht übersteigen. Bei Überschreiten der „fair-use“-Grenze dürfen den Kunden von den Anbietern Aufschläge verrechnet werden.
     
  6. Vorsicht: Die EU-Roamingregelung gilt nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.

 

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