Online-Handel erlaubt

Adidas-Produkte wieder bei eBay & Amazon

01.07.2014

Der Verkauf auf offenen Marktplätzen ist ab sofort wieder zugelassen.

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© Reuters
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Der deutsche Sportartikelhersteller Adidas verzichtet nach einer Untersuchung durch das Bundeskartellamt auf Klauseln zur Verkaufsbeschränkung seiner Produkte im boomenden Online-Handel . Adidas habe sich entschieden, "ab sofort den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen", erklärte der Konzern am Dienstag - falls diese "qualitative Kriterien" erfüllten. Handelspartner könnten damit nun auch grundsätzlich offene Marktplätze wie eBay oder Amazon nutzen.

Urteil mit Signalcharakter
Das Kartellamt hatte geprüft, ob Vertriebsbestimmungen des Sportartikelriesen den Online-Handel beschränken. Diese Untersuchung stehe im Fall Adidas nun "unmittelbar vor dem Abschluss", sagt ein Sprecher. Sie könnte Signalcharakter auch für andere Hersteller haben, die ähnliche Praktiken verfolgen.

Verbot
Adidas hatte in der Vergangenheit gewerblichen Anbietern untersagt, Adidas-Artikel auf Online-Märkten wie eBay oder Amazon zu verkaufen (wir berichteten). Auch gegen den Adidas-Konkurrenten Asics hatten die Wettbewerbshüter ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, die Untersuchungen liefen in diesem Fall weiter, fügte der Sprecher des Kartellamts hinzu.

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