Gerichtsurteil

Affe verliert Urheberrecht an Selfie

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Makake Naruto wurde mit selbstgeschossenen Porträtfotos bekannt.

Im Streit um das Urheberrecht an einem Affen-Selfie ( wir berichteten ) hat Makake Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi vor einem US-Gericht eine Niederlage erlitten. Zwar könnten US-Kongress und -Präsident grundsätzlich den Schutz von Gesetzen auch auf Tiere ausweiten, erklärte Bundesrichter William Orrick am Mittwoch in San Francisco. Es gebe aber "keinen Hinweis", dass dies beim Urheberschutz der Fall sei.

Naruto besitze daher kein Copyright an seinen Fotos. Der britische Fotograf David Slater hatte 2011 eine Serie von Tierbildern auf Sulawesi geschossen. In einem später veröffentlichten Buch fügte er zwei von Naruto aufgenommene Selbstporträts hinzu - die Bilder des grinsenden Affen gingen im vergangenen Jahr um die Welt.

>>>Nachlesen: Großer Streit um Affen-Selfie

Peta reichte Klage ein
Im September reichte die Tierschutzorganisation Peta im Namen des Affen eine Copyright-Klage ein. Naruto müsse zum "Urheber und Eigentümer seines Fotos" erklärt werden, forderte Peta. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, "und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde".

Slater argumentiert dagegen, er habe das Urheberrecht an den Fotos, weil er das Stativ aufgebaut habe und dann nur für wenige Minuten weggegangen sei - in der Zeit habe der Affe seine Kamera an sich gerissen. Der Fotograf klagte zudem darüber, dass ihn die Verbreitung der Fotos im Internet viel Geld gekostet habe - weil weniger Leute sein Buch gekauft hätten.

>>>Nachlesen: Hier werden die meisten Selfies gemacht

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