Kostenkontrolle

AK fordert Handyverträge für Kinder

03.11.2011


Eltern sollten mit den Mobiltelefonen ihres Nachwuchses vertraut sein.

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© TZ ÖSTERREICH/Lems
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Hohe Handyrechnungen sind für viele Jugendliche bereits der erste Schritt in die Schuldenfalle. Da Kinder meist rasch die wichtigsten Funktionen bei den Handys herausfinden und bei Vertragshandys für Jugendliche der Schutz oft sehr zu wünschen übrig lässt, fordert die Arbeiterkammer (AK) spezielle Kinderverträge von den Betreibern.

  •  Kostengrenzen festlegen: Monatliche Kostenlimits für Anrufe, SMS und Datentransfers bei Vertragshandys sollen kostenlos vereinbart werden.
  • Mehrwertdienste & Co sperren: Alle Anbieter sollen Mehrwertdienste, nicht altersgerechte Angebote und Roaming bei der Vertragsanmeldung Minderjähriger automatisch sperren. Nur auf Wunsch der Eltern sollen solche Dienste freigeschaltet werden.
  • Mehr Elternautonomie: Eltern sollen den Zugang zu Diensten bedarfsgerecht steuern können, etwa Ankreuzen im Anmeldeformular, ob Internet oder mobile Zahlung benötigt wird.
  • Warnung vor Kostenpflicht: Kinder brauchen markante Hinweise, wenn sie Gratis-Portale verlassen und kostenpflichtige Datenverbindungen aufbauen. Hier fehlen meist Hinweise, wie groß die Dateien sind.

Zwei Drittel der schulpflichtigen Kinder haben laut Umfragen Handys. Die Hälfte hat das erste Handy zwischen dem siebenten und zehnten Lebensjahr bekommen. Unter den 13- bis 14-Jährigen nutzen schon rund 80 Prozent Vertragshandys. Familiäre Spielregeln fürs Fernsehen sind üblich, aber ebenso für die Nutzung des Handys nötig. Die AK rät daher den Eltern:

  • Das Handy gemeinsam mit dem Kind "in Betrieb" nehmen: Menü und Kostenabfrage (etwa Hotline, SMS, App) erkunden.
  • Kostenlimits und die Art der Dienste festlegen.
  • Mit dem Kind regelmäßig den Kontostand abrufen.
  • Mehrwertdienste beim Anbieter kostenlos sperren lassen.
  • Gemeinsam mit dem Kind genaue Regeln für die Nutzung von SMS-Mehrwertdiensten festlegen.
  • Soll der Nachwuchs telefonieren können, aber noch nicht ins Internet, dann den Zugang netzseitig sperren oder deaktivieren lassen.
  • Schon bei Vertragsabschluss angeben, dass das Handy von einem Kind verwendet wird. Bei manchen Anbietern greifen dann automatische Jugendschutzsperren, etwa beim mobilen Bezahlen.
     
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