Online-Riese verletzte laut Obersten Gerichtshof Urheberrechte; Gebühr ab sofort zurückforderbar.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist hocherfreut über das jüngste OGH-Urteil gegen Amazon . Der Oberste Gerichtshof kippte unter anderem die Regelung, dass Amazon bei Zahlung auf Rechnung zusätzlich zu den Versandkosten eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Lieferung verrechnen kann. "Verbraucher, die derartige Gebühren bezahlen mussten, können diese daher rückfordern", erläuterte der Verein. Viel macht das für den Einzelnen zwar nicht aus, dennoch ist das Urteil richtungsweisend und wichtig für künftige Einkäufe.
Heimische Gesetze auch für Online-Riesen bindend
"Es ist erfreulich, dass Amazon die zwingenden österreichischen Gesetze einhalten muss und dass damit auch für internationale Großunternehmen wie Amazon klare Schranken bei der Datennutzung gesetzt werden", so VKI-Rechtschef Thomas Hirmke am Mittwochnachmittag in einer Aussendung.
Urheberrechte der Kunden verletzt
Laut OGH hat Amazon mit einigen Klauseln die Urheberrechte seiner Kunden verletzt. Rechtswidrig sind etwa die Verwendung von Nutzerdaten, zum Beispiel Kundenrezensionen auf der Amazon-Homepage sowie die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz für die weitere Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke (online wie offline).
>>>Nachlesen: Amazon zahlt 100 Mio. € Steuern nach