Gerichtsurteil

Apple stoppt Samsungs Galaxy S2, S & Ace

25.08.2011

Einstweilige Verfügung untersagt den Verkauf und die Einfuhr der Smartphones.

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© Reuters
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Mit Galaxy S und Galaxy S2 hat Samsung zwei echte Verkaufsschlager im Angebot. Die beiden Smartphones zählen zu den meistverkauften Handys in Europa. Auch in Österreich sind sie äußerst beliebt und führen das Segment bei den Verkaufszahlen an. Nun ziehen aber dunkle Wolken über der Erfolgsstory auf. Wie berichtet, werfen sich Samsung und Apple gegenseitig Ideenklau vor und decken sich mit zahlreichen Patent-Klagen ein. Dies führte zuletzt soweit, dass die Koreaner ihr Galaxy Tab 10.1 in einigen Ländern Europas nicht mehr verkaufen durften . In Deutschland darf der iPad-Konkurrent noch immer nicht verkauft werden (siehe unten).

Einfuhr- und Verkaufsstopp
Und nun ereilt dieses Schicksal auch die beliebten Smarpthones der Galaxy-Reihe. Konkret geht es um das Galaxy S, das Galaxy S2 und das Galaxy Ace . Am Mittwoch untersagte ein niederländisches Gericht per Einstweiliger Verfügung Samsung die Einfuhr und den Verkauf dieser drei Smartphones. Das Urteil ist zwar nur in den Niederlanden gültig, da Samsung seine Geräte jedoch über den großen Hafen in Rotterdam in die EU bringt, kommen große Probleme auf den Konzern zu. So ist der Hersteller gezwungen, sich einen anderen Weg zu suchen, seine Produkte nach Europa zu liefern.

Nur die Software betroffen
Doch Samsung kann vorerst aufatmen, da das Gericht ebenfalls entschieden hat, dass dieses Urteil erst innerhalb der nächsten sieben Wochen umgesetzt werden muss. Der deutsche Rechtsexperte Florian Müller veröffentlichte den Inhalt des Urteils. Dabei fällt auf, dass sich dieses nur auf ein Patent der mitgelieferten Foto-Software bezieht. Beim Galaxy Tab ging es um das Design. Wenn Samsung die betroffene Software also innerhalb der nächsten sieben Wochen ändert (etwa durch ein Update), dürfen die Geräte auch wieder über die Niederlande in die EU eingeführt werden.

Außerdem hat sich Apple laut Müllder das Patent nicht in allen Ländern Europas schützen lassen. Auch in Österreich fehlt der notwendige Antrag. Wenn Apple hier konsequenter gewesen wäre, würde der amerikanische Konzern von dem Urteil mehr profitieren.

Gericht bestätigt Verbot von Galaxy Tab 10.1 in Deutschland
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag (25. August) die einstweilige Verfügung, wonach das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte. Samsung kam indes mit seiner Linie, es habe lange vor Apples iPad ähnlich aussehende Geräte gegeben (Stichwort: Odyssee im Weltraum), nicht durch. Es sei Dringlichkeit geboten, es gebe einen übereinstimmenden Gesamteindruck der später erschienenen Galaxy-Tabs mit Apples iPad, erklärte die vorsitzende Richterin.

Das Gericht hatte zunächst den Vertrieb des Rechners in der ganzen Europäischen Union verboten, die Entscheidung wegen Zweifeln an der Rechtslage später allerdings vorläufig auf Deutschland begrenzt.
 

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