Wegen "Quicktime"
Apple verletzt bei Streaming Patente
18.03.2016
Der US-Technologieriese dürfte viele Angebote gar nicht mehr verkaufen.
Nächste Niederlage für Apple aufgrund von Patentverletzungen: Der US-Technologieriese verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit Software für seine Musik- und Video-Streamingdienste gegen Patente des Schweizer Unternehmens Kudelski.
Apple dürfe Angebote, bei denen Musik und Videos sowie zusätzliche Informationen zusammen aus dem Internet über iPads, iPhones und Mac-Computer abgerufen würden, deshalb in Deutschland nicht verkaufen, erläuterte nun das Gericht die schon am Dienstag gefällte Entscheidung. Genannt werden etwa beliebte Anwendungen wie iTunes, mit der Musik und Videos aus der Online-Datenbank iTunes-Store heruntergeladen und abgespielt werden können, die Video-Abspielsoftware Quicktime oder Apple-TV, das Filme aus dem iTunes-Store auf das normale TV-Gerät holt.
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Apple reagierte (noch) nicht
Welche Konsequenzen Apple aus dem Urteil zieht, oder ob der Konzern in Berufung geht, blieb zunächst unklar. Ein Sprecher der US-Amerikaner lehnte eine Stellungnahme ab. Auch Kudelski wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Apple droht dem Urteil zufolge ein Bußgeld von 250.000 Euro je Zuwiderhandlung. Der Konzern könnte eine einstweilige Verfügung gegen die Vollstreckung beantragen oder gegen das Urteil selbst in Berufung gehen.
Die auf Verschlüsselungssoftware spezialisierte Schweizer Firma hatte Apple in Deutschland 2014 wegen der Verletzung von Patenten verklagt, in den USA ist eine ähnliche Klage anhängig. Apple hatte daraufhin beim Bundespatentgericht in München beantragt, die Patente von Kudelski zu annullieren. Das Landgericht Düsseldorf erklärte aber, es sei wenig wahrscheinlich, dass diese Nichtigkeitsklage Erfolg haben werde. Die Schweizer haben seit 2012 eine ganze Reihe von Patent-Prozessen gegen mehrere große Technologie-Konzerne angestoßen, darunter Google, Cisco Systems, Netflix und Verizon.
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