Mit dem Kauf von Pre-Paid-Karten ohne Registrierung ist es bald vorbei.
Das im April 2018 abgesegnete Überwachungs- bzw. Sicherheitspaket der Bundesregierung sieht – wie berichtet – neben der Möglichkeit im Anlassfall Messenger-Dienste wie WhatsApp zu überwachen auch das Aus für anonyme SIM-Karten vor. Und Letzteres steht nun unmittelbar vor der Tür. Damit ist es mit dem Kauf von Pre-Paid-Karten ohne Registrierung des Käufers bald vorbei.
Verordnung in Begutachtung
Am Donnerstag wurde der Entwurf zur „Verordnung über Verfahren zur Identifikation von Teilnehmern“ (Identifikationsverordnung IVO) in Begutachtung geschickt. Es handelt sich dabei um eine Durchführungs-Verordnung zum Telekommunikationsgesetz. Darin wird geregelt, wie die Mobilfunkanbieter diese Registrierung der Käufer durchführen müssen (siehe letzten Absatz).
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Bereits ab 1. Jänner 2019
Die Begutachtungsfrist des Verordnungsentwurfs beträgt knapp zwei Wochen. „Diese Frist ist sportlich, die Notwendigkeit zur Registrierung ist allen Beteiligten seit April 2018 bekannt. Im Zuge der Erstellung der Verordnung wurden mit den Mobilfunkern bereits Gespräche über die Möglichkeiten der technischen Umsetzung durchgeführt. Schon jetzt gibt es einzelne Anbieter, die ihr Registrierungssystem bereits jederzeit auf Knopfdruck aktivieren können“, so Bundesminister Norbert Hofer. Das Aus der anonymen SIM-Karten soll bereits am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Vorerst keine Auswirkungen auf bestehende Nutzer
Für aktuelle Besitzer von Pre-Paid-SIM-Karten ändert sich zum Jahresbeginn 2019 noch nichts. Ab 1. September 2019 muss jedoch spätestens beim ersten Wiederaufladen der Karte die Registrierung erfolgen. Auf vorhandene Guthaben auf der Karte hat die neue Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes keine Auswirkung. Hier gelten die individuellen Bestimmungen in den Verträgen bzw. Geschäftsbedingungen der Mobilfunkanbieter.
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Mehrere Registrierungs-Möglichkeiten
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Zuge des Sicherheitspakets der Bundesregierung im April 2018 wurde das Ende der anonym gekauften Pre-Paid-SIM-Karten bereits beschlossen. Der nun fertig gestellte Verordnungsentwurf listet die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Mobilfunker auf, um diese Registrierung durchzuführen. Möglich sind demnach die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei Kauf im Shop (wie auch jetzt bereits beim Kauf eines Vertragshandys), Authentifizierung mittels Online-Banking sowie die Anwendung eines „Photoident“-Verfahrens, das online durchgeführt werden kann.
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