Käufer bleiben gegenüber den Verkäufern aber dennoch im Vorteil.
Nun ist das mit Spannung erwartete Urteil zum Paypal-Käuferschutz
gefallen: Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.
Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.
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Käufer bleibt aber im Vorteil
Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl "erheblich" im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.
Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. "Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen."