Deutschland bemängelt (wie Österreich) die zu geringe Löschquote und prescht vor.
Internetkonzerne wie Facebook oder Google müssen sich in Deutschland auf Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro einstellen, wenn sie Hassbotschaften im Netz ignorieren. Das sieht ein von Justizminister Heiko Maas am Dienstag in Berlin vorgestellter Gesetzesentwurf vor. Dieser nimmt auch die verantwortlichen Manager ins Visier, denen bei Untätigkeit Strafen von bis zu fünf Millionen Euro drohen. Österreich bemängelt das lasche Vorgehen der IT-Riesen ebenfalls (siehe unten). Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat kurz vor dem Maas-Auftritt angekündigt, dass sein Netzwerk künftig streng gegen Fake News vorgehen werde .
Druck müsse erhöht werden
"Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht", erklärte der SPD-Politiker am Dienstag. Der Druck auf soziale Netzwerke müsse erhöht werden. Mit seinem Gesetzentwurf sollen verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwerden über Hassbotschaften geschaffen werden. Demnach müssen die Konzerne Hinweise auf extremistische Inhalte sofort bearbeiten. Eindeutig strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Bei Inhalten, deren strafrechtliche Relevanz zunächst geprüft werden muss, verlängert sich die Frist auf sieben Tage.
Zudem werden die Firmen verpflichtet, jedes Vierteljahr über den Umgang mit den Beschwerden zu berichten. Dabei müssen sie Rechenschaft über deren Umfang und ihre Entscheidungen ablegen. Außerdem müssen die sozialen Netzwerke, deren Sitz im Ausland liegt, einen Verantwortlichen für Deutschland benennen.
"Fake News" sollen ebenfalls strafbar sein
Maas erklärte, auch gefälschte Nachrichten - sogenannte " Fake News " - könnten unter den Gesetzentwurf fallen: "Strafbar sind 'Fake News', wenn sie etwa die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen."
Der Gesetzesentwurf solle nun zügig in die parlamentarische Beratung gehen, sagte Maas. Es hänge dann vom Bundestag ab, wann das Gesetz in Kraft treten könne. Aus seiner Sicht ist eine nationale Regelung gegen Hassbotschaften im Internet nur ein erster Schritt. "Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen." Der Gesetzentwurf solle deswegen auch der EU übermittelt werden.
Freiwillige Löschquote unzureichend
Maas drängt seit Monaten die Internetkonzerne gegen rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Beiträge vorzugehen. Dass er nun mit einen Gesetzentwurf aktiv wurde, begründete er mit einer Untersuchung von dem Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet (Jugendschutz.net). Demnach löscht oder sperrt Facebook 39 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte. Nur 33 Prozent der Hass-Mails würden binnen 24 Stunden nach der Beschwerde gelöscht. Bei Twitter führt lediglich eine von 100 Nutzermeldungen zur Löschung, in keinem Fall seien die beanstandeten Texte binnen 24 Stunden gelöscht worden. Das es auch anderes geht, zeigt nach den Worten von Mass YouTube. Dort liege die Löschquote der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge bei 90 Prozent. 82 Prozent der gemeldeten Hass-Botschaften seien innerhalb von 24 Stunden entfernt worden.
Von Facebook lag zunächst nur eine Stellungnahme zu der Studie und nicht zu dem Gesetzentwurf vor. "Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Ergebnisse", teilte der US-Konzern mit. Es würden nun alle Berichte sorgfältig geprüft, "um die Art und Weise, wie wir vorgehen, weiter zu verbessern". "Bis Ende des Jahres werden über 700 Personen in Berlin gemeldete Inhalte für Facebook bearbeiten", hieß es weiter.
Lage in Österreich
In Österreich klagt die Politik ebenfalls über die träge Reaktion von Facebook auf verhetzende oder anders strafrechtlich relevante Postings. Für Aufsehen sorgte etwa ein Prügelvideo, das auf Facebook tagelang abrufbar blieb. Während die oppositionellen Grünen eine Präzisierung strafrechtlicher Bestimmungen fordern, um Hasspostings im Netz besser ahnden zu können, richtet Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) eine Melde- und Beratungsstelle ein . Diese soll ihre Tätigkeit im Sommer aufnehmen.