Intel versus EU
Chip-Hersteller legt Berufung ein
23.07.2009
Der weltgrößte Chip-Hersteller akzeptiert die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe nicht und legte gegen das Urteil Berufung ein.
Im Mai verdonnerte die EU-Wettbewerbskommission Intel wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zur Zahlung einer Rekordstrafe von 1,06 Mrd. Euro. Nun hat der Chip-Riese gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Ausgangspunkt war die Klage des Intel-Konkurrenten AMD, welcher sich bei seiner Geschäftspraxis durch das Vorgehen Intels behindert fühlte.
Das US-Unternehmen bestreitet laut einem Konzernsprecher sowohl die Begründung als auch die Höhe der Strafe und hat deshalb Berufung eingelegt
Vorwurf
Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, jahrelang
unter anderem Rabatte für Computerproduzenten daran geknüpft zu haben, dass
diese keine oder fast keine Bauteile von der Konkurrenz bezögen. Zudem habe
es die Elektronik-Kette Media Markt dafür bezahlt, damit sie ausschließlich
Computer mit Prozessoren von Intel anbiete.
Schaden für Konkurrenten und Konsumenten
Die Bauteile
bilden eine der wichtigsten Hardware-Komponenten in einem PC. Besonders
betroffen von den illegalen Praktiken war demnach Intel-Konkurrent AMD.
Letztlich habe Intel auch den Verbrauchern geschadet, indem es deren Wahl
eingeschränkt habe.