Wegen Österreich
Darf Apple Shazam doch nicht kaufen?
07.02.2018US-Konzern muss den geplanten Deal nun in der EU zur Genehmigung anmelden.
Die EU-Wettbewerbshüter wollen die Übernahme von Shazam durch Apple unter die Lupe nehmen. Vorbehaltlich des Ergebnisses einer umfassenden Prüfung sei sie der Auffassung, dass die Fusion erhebliche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in Europa haben könnte, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Der US-Konzern müsse die Übernahme nun zur Genehmigung anmelden.
Die Musik-Erkennungs-App kann über den Zugriff auf die Mikrofone eines Smartphones den Namen des Liedes anzeigen, das gerade in der Umgebung gespielt wird. Dafür wird die Aufnahme mit einer Datenbank aus allen möglichen Musiktiteln auf den Shazam-Servern abgeglichen. Der iPhone -Hersteller Apple hatte Ende des vergangenen Jahres die Übernahme bestätigt, ohne einen Preis zu nennen. Medienberichten zufolge lag er bei 400 Millionen US-Dollar.
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Österreich als Ausgangspunkt
Nach Angaben der EU-Kommission lag die Übernahme unter den nach EU-Recht geltenden Umsatz-Schwellenwerten. Die EU-Wettbewerbshüter sind bei Firmenzusammenschlüssen unter anderem zuständig, wenn der weltweite Umsatz aller Beteiligten zusammen mindestens fünf Milliarden Euro beträgt und zumindest zwei der beteiligten Firmen in der EU einen Umsatz von jeweils 250 Millionen Euro aufweisen.
Der EU-Kommission zufolge hatte Apple das Vorhaben zur Genehmigung in Österreich angemeldet, wo es den nationalen Anmelde-Schwellenwert erreichte. Österreich verwies den Fall daraufhin an Brüssel. Eine ganze Reihe von Ländern, darunter Frankreich und Schweden, schlossen sich dem Antrag an.
Shazam wurde 1999 gegründet. Finanziert wurde das Projekt unter anderem durch Werbung, die in der App angezeigt wird.
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