Top 3 der Beschwerdegründe

Das bringt Handy-Nutzer auf die Palme

11.03.2019

Trotz stetig sinkender Schlichtungs-Anträge gibt es nach wie vor echte Nervtöter.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Der heimische Telekom- und Post-Regulator RTR  hat am Montag seine Schlichtungsbilanz des Jahres 2018 veröffentlicht. „Wir helfen allen, die Probleme mit ihrem Anbieter haben, die sie nicht selbst lösen können“, bringt es RTR-Chef Johannes Gungl  auf den Punkt. Das erklärte Ziel der Schlichtungsstellen (Link unten) ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten annehmen können und wollen. In mehr als 75 Prozent aller Fälle könne so auch eine zufriedenstellende, einvernehmliche Lösung gefunden werden, so der heimische Ober-Regulator.

Rückgang im Bereich Telekommunikation 

Die Kombination aus Beratungsservice, offenem Dialog mit der Branche sowie Flatrates und Kombiprodukte führten dazu, dass Schlichtungs-Anträge im Bereich Telekommunikation seit einigen Jahren zurückgehen. In Summe gab es 2018 um 6,76 Prozent weniger Verfahren als im Jahr davor (2017: 1.893; 2018: 1.765). Auch ein neuer Spitzenwert: 80,37 Prozent der Telekom-Schlichtungsfälle wurden 2018 über das Webformular eingebracht.

Top 3 der Beschwerdegründe

Die drei häufigsten Beschwerdegründe waren Vertragsschwierigkeiten Telekom (720), Entgeltstreitigkeiten Telekom (336) und Entgeltstreitigkeiten für Datenroaming außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (210). Konkret geht es hier etwa um Unklarheiten bei Vertragsauflösungen, mutmaßlich zu hoch verrechnete Entgelte oder hohe Beträge durch Datenroaming in Drittstaaten. Letztere entstehen beispielsweise beim Urlaub in Griechenland, wenn sich im Grenzgebiet das Handy ins Netz der Türkei einbucht, wo die Vorzüge von „Roam Like At Home “ nicht gelten.
 
>>>Nachlesen: Österreicher lieben das Gratis-Roaming
 

Zuwächse im Bereich der Postdienste

Bei der Schlichtungsstelle für Postdienste geht der Trend in die andere Richtung. Hier stiegen die eingebrachten Verfahrensanträge von 277 im Jahr 2017 auf 351 im Jahr 2018 an. Das ist ein Plus von 26,72 Prozent. Davon betrafen 202 Anträge oder 58 Prozent den Bereich Paket. „Das hängt sicherlich auch mit der großen Beliebtheit des Versandhandels zusammen. Allerdings ist die Zahl der Anträge im Vergleich zu den geschätzt mehr als 30 Millionen Inlandspaketen unter zehn Kilogramm allein im 4. Quartal 2018 verschwindend gering“, sagt Gungl. Die genauen Zahlen zum 4. Quartal 2018 stehen noch aus.
 
Ein Beschwerdegrund dominiert
 
Die am häufigsten genannten Ursachen im Bereich Paket betrafen Zustellprobleme: Das waren die Hinterlegung, trotz behaupteter Anwesenheit; schlechte Auffindbarkeit von Adressen und Abgabestellen; behauptete nicht erfolgte Verständigung einer Hinterlegung; mögliche Entnahme der Sendung bei Abstellgenehmigungen und schließlich die Zustellung nicht an der vorgesehenen Annahmestelle des Empfängers. Einzelne Fälle bezogen sich auch darauf, dass bei Mitbewohnern oder nebenan Wohnenden zugestellt wurde, was aber grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
 
>>>Nachlesen: Das bringt Online-Shopper auf die Palme
 

Externer Link

www.rtr.at/de/rtr/Schlichtungen
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel