VwGH-Urteil befreit Computer mit Internetanschluss von der Rundfunkgebühr.
Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun entschieden, dass für Computer mit Internet-Anschluss derzeit keine Rundfunkgebühr gezahlt werden muss
. Doch was bedeutet das nun und welche Geräte sind von der „GIS“ tatsächlich befreit?
Wir haben die fünf wichtigsten Fragen zum Urteil in einer Text-Slideshow zusammengefasst:
Durchklicken: 5 Fragen zum GIS-Urteil
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Wann muss man die "GIS" zahlen?
Laut dem Urteil sind nur für Geräte, die echte 'Rundfunktechnologien' verwenden, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Was sind 'Rundfunktechnologien'?
Zu diesen Technologien zählen bei Fernsehern oder Radioempfängern der drahtlose terrestrische Weg, Kabelnetze oder Satellit. Bei Notebooks oder Computer sind es eine TV- oder Radiokarte sowie ein DVB-T-Modul.
Welche Computer sind befreit?
Alle Computer (PC, Notebook Teablet, etc.), die keine Rundfunkempfangsmodule haben, entsprechen nicht der Definition des VwGH. Selbst wenn diese ans Internet angeschlossen sind und so auf Streaming-Angebote zugreifen können.
Wie begründet der VwGH seine Entscheidung?
Laut dem Urteil ist der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren.
Wer muss trotzdem bezahlen?
Nutzer, die einen Computer ohne Rundfunktechnologie verwenden, aber zusätzlich einen Radio oder Fernseher besitzen, müssen die Rundfunkgebühr klarerweise auch bezahlen. Außer sie sind aus einem anderen Grund von der GIS befreit.
>>>Nachlesen: Kommt Haushaltsabgabe statt ORF-Gebühr?
Dafür werden die Gebühren fällig
Rundfunkgebühren sind für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Fernseher oder Radio) vorgeschrieben. Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.
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