Die Betreiber der Online-Tauschbörse "The Pirate Bay" wurden wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung von einem schwedischem Gericht zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt. Die Verteidigung will Berufung einlegen.
Vier Betreiber der Online-Tauschbörse "The Pirate Bay" müssen wegen Beihilfe
zur Urheberrechtsverletzung für jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Dieses
Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm. Außerdem
haben die vier Schweden 30 Mio. Kronen (2,74 Mio. Euro) Schadenersatz zu
zahlen - an Musik- und Filmunternehmen wie Warner Bros., Sony, EMI, Columbia
Pictures und Twentieth Century Fox. Auch die Münchner Mars Media
Beteiligungs GmbH gehörte zu den Klägern. Die Verteidigung will das Urteil
anfechten.
Beihilfe zu illegalem Datentausch
Über die
Internetserver von "Pirate Bay" konnten Nutzer bisher kostenlos auch nach
Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen suchen, das Material
dann untereinander tauschen und herunterladen. Aus Sicht des Gerichts haben
die Betreiber der Suchmaschine damit Beihilfe zu illegalem Datenaustausch
und Urheberrechtsverletzungen geleistet.
"Keine Seeräuberromantik"
Der Ausgang des
Prozesses in Schweden gilt international als richtungsweisend für den Umgang
mit geistigem Eigentum im Internet. "Das Urteil gegen die Betreiber von The
Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung. Es stellt klar, dass das
Betreiben einer Internet-Tauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten
nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat, sondern letztlich nichts anderes
als eine moderne Form der Hehlerei ist, an der sich die Betreiber, zum
Beispiel über Werbeeinnahmen, persönlich bereichern", sagte Stefan Michalk,
Geschäftsführer des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie.
Kritik
von Lichtenberger
Die österreichische EU-Abgeordnete der Grünen, Eva
Lichtenberger, meinte in einer Aussendung, dass "drakonische Strafen das
Problem nicht lösen können": "Die Folgen wären ein Abwandern der
Tauschbörsennutzung in die Anonymität." Deshalb sei "ein neues
Gesellschaftsmodell für die digitale Welt notwendiger denn je. Es muss eine
Alternative geben, den kulturellen Input von Künstlern und Kreativen zu
entlohnen, damit die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt." Die Grünen
schlagen daher eine Kulturflatrate vor, die eine Pauschalvergütung für alle
urheberrechtlich geschützten Werke im Netz vorsieht.
Am 1. April war in Schweden ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Identität von Computern ermitteln werden kann, von denen urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen werden kann. Prominente schwedische Schriftsteller wie Henning Mankell und Per Olov Enquist hatten daraufhin Strafanzeigen gegen Raubkopierer ihrer Hörbücher gestellt.