Datennutzung neu
Datenschützer schlagen wegen Facebook Alarm
17.02.2009
Das soziale Online-Netzwerk Facebook hat fast unbemerkt seine Geschäftsbedingungen geändert und damit bei Nutzern und Datenschützern für Empörung gesorgt.
Facebook verfügte schon vorher über das "unwiderrufliche" Nutzungsrecht an allen veröffentlichten Daten, Fotos und Videos. Das gilt seit vergangener Woche aber auch für den Fall, dass der Nutzer seinen Account löscht. "Eine derartige Geschäftsbedingung ist meiner Vorstellung nach unwirksam", sagte ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger, weil diese klar der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten widerspräche.
Eingirff in Privatsphäre
"Die Verwendung von eigenen Daten
ist ein Grundrecht, die Verwendung durch Dritte ist ein Eingriff in die
Privatsphäre", meinte Zeger. "Ich habe den Anspruch, dass diese Daten
gelöscht werden und das ist durchsetzbar", zeigte er sich überzeugt.
"Die Europäische Kommission ist hier säumig", meinte der Datenschützer. Es sei hoch an der Zeit, "anhand eines Musterprozesses politisch oder gerichtlich vorzugehen". "Facebook hat sehr viel Geld, der Einzelne ist auf einem verlorenen Posten. Der Staat wäre verpflichtet einzugreifen."
Freiwilligkeitsprinzip
Von der Plattform an sich hält Zeger sehr
viel. Es ist ein Grundrecht, seine Meinung äußern zu dürfen und dieses sei
zu schützen. Facebook sei eine Art elektronischer Stammtisch, eine moderne
Form des Zusammentreffens. "Es muss ohne Vorbehalt möglich sein, meine
Meinung zu äußern", sagte er. Dass User freiwillig ihre Daten bekanntgeben
und daher selbst verantwortlich wären, wenn diese zweckentfremdet würden,
hält der ARGE-Daten Obmann für "gefährlichen Blödsinn".
"Antidiskriminierungsbestimmung"
Die große Gefahr sei
der Missbrauch durch den Betreiber oder durch Dritte. Abhilfe schaffen
könnte eine "Antidiskriminierungsbestimmung", die verhindert, dass jemanden
Konsequenzen z.B. durch einen Arbeitgeber drohen, weil dieser ein pikantes
Foto auf Facebook gefunden hat. "Ein Foto von mir, das mich besoffen bei der
Maturaparty zeigt, darf nicht gegen mich verwendet werden", nannte er ein
Beispiel. Die Verwendung der Daten müsse klar sanktioniert werden. Und der
Einzelne müsse das Recht haben, diese wieder vollständig zu löschen.
"Peinliche Maturafotos müssen auch wieder verschwinden können", ergänzte er.
Proteste bei Facebook
Tausende Facebook-Mitglieder formieren sich
derzeit in internen Gruppen und rufen zum kollektiven Löschen der Profile
auf. Der Gründer und Chef der Plattform, Mark Zuckerberg, versuchte am
Montagabend in seinem Blog laut dpa zu schlichten: "Wir werden Daten in
keiner Form weitergeben, die ihr nicht wollt." Die Änderung sei nötig, damit
Facebook Informationen eines Nutzers - der zum Beispiel eine Nachricht auf
einer Pinnwand hinterlassen hat - auch anzeigen könne, wenn dieser sein
Profil anschließend gelöscht habe. Das Unternehmen betonte in einer
Stellungnahme, mit dem Zusatz solle den Nutzern nur der Umgang mit ihren
Daten veranschaulicht werden.
In sozialen Online-Netzwerken können Nutzer ihr eigenes Profil veröffentlichen, mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten sowie Fotos, Videos und Informationen austauschen. Facebook ist nach dem US-Rivalen MySpace der weltweit zweitgrößte Anbieter mit rund 175 Millionen Mitgliedern. |