Im Verfassungsausschus

Datenschutzgesetz wurde abgeändert

26.06.2017

Zwei-Drittel-Mehrheit für komplette Neufassung fehlte jedoch.

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Die komplette Neufassung des Datenschutz gesetzes ist kurzfristig abgesagt worden. Da das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte, haben sich SPÖ und ÖVP laut Parlamentskorrespondenz auf eine Novellierung des geltenden Gesetzes ohne Verfassungsänderungen verständigt. Die Opposition kritisierte die Vorgangsweise.

Die abgespeckte Version wurde am Montagnachmittag im Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Koalition beschlossen und steht für Donnerstag auf der Tagesordnung des Nationalratsplenums. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung wie geplant im Mai 2018.

Harsche Kritik von der Opposition

Massive Kritik an der Vorgangsweise äußerte die Opposition. Es sei nicht seriös, eine Gesetzesvorlage bereits während der Begutachtungsphase im Nationalrat einzubringen und dann kurzfristig auch noch einen umfangreichen gesamtändernden Abänderungsantrag vorzulegen, waren sich Grüne, FPÖ, NEOS und Team Stronach laut Parlamentskorrespondenz einig. Abseits von inhaltlichen Bedenken sei gar keine Zeit geblieben, die nunmehr vorgenommenen Adaptierungen zu prüfen.

Seitens der Koalitionsparteien versicherten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Harald Troch (SPÖ), dass im vorgelegten Abänderungsantrag einige im Begutachtungsverfahren vorgebrachte Einwände berücksichtigt wurden. Als Beispiel nannte Himmelbauer, dass bestehende Einwilligungserklärungen weiter gelten werden, sofern sie der EU-Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Die rasche Beschlussfassung ist ihrer Meinung nach notwendig, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

Mehr Kompetenzen für Datenschutzbehörde

Die Datenschutzbehörde fungiert künftig als Aufsichtsbehörde und ist auch für die Einhebung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die EU-Verordnung zuständig. Die Strafen für Unternehmen richten sich zum Teil nach dem Umsatz und können, je nach Schwere des Vergehens, bis zu mehreren Millionen Euro betragen.

Die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte zudem vorgesehen, die verfassungsrechtlichen Kompetenzbestimmungen zu adaptieren und das Grundrecht auf Datenschutz abgestimmt auf die EU-Terminologie - ohne Einbeziehung juristischer Personen - neu zu formulieren. Davon haben die beiden Regierungsparteien aufgrund der fraglichen Zweidrittelmehrheit nun jedoch Abstand genommen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. Damit bleibt die Zuständigkeit für den Schutz manueller personenbezogener Dateien bei den Bundesländern.

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