Mit wenigen Klicks kann man den Messenger-Dienst laut der Stiftung Warentest perfekt konfigurieren.
Viele WhatsApp -Nutzer dürften zwar über die wichtigsten Privatsphäre-Einstellungen in Kenntnis sein, dennoch ist es gut, hin und wieder zu kontrollieren, ob man diese auch so konfiguriert hat, wie man das persönlich möchte. Die renommierte Stiftung Warentest (deutsche Verbraucherschutzorganisation) hat sich den zu Facebook gehörenden Messenger-Dienst genauer angesehen und einen Leitfaden veröffentlicht, der die zentralen Einstellungen noch einmal in Erinnerung ruft. Denn wer die Standard-Einstellungen nutzt, gibt (zu) viel von sich preis.
Privatsphäre-Einstellungen bei WhatsApp
Um die persönlichen WhatsApp-Einstellungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern, muss man zunächst die „Einstellungen“ öffnen. Dort findet man unter dem Punkt „Account“ die Option „Datenschutz“. Klickt man diese an, sieht der Nutzer, welche seiner Informationen für andere WhatsApp-User sichtbar sind.
Wer darf was sehen?
Hier kann man festlegen, wer das eigene Profilbild (inklusive kurzer Beschreibung), die "Zuletzt-Online"-Anzeige und die Status-Meldungen sehen darf. Für jeden dieser Punkte gibt es drei Auswahlmöglichkeiten: „Jeder“, „Meine Kontakte“ oder „Niemand“. Darüber hinaus ist es möglich, dass man einzelne Kontakte aus- oder abwählt. Wichtig: Die eigene Zuletzt-Online-Anzeige gilt gegenseitig. Wählt man hier „Niemand“, sieht man auch nicht, wann die Kontakte zuletzt online waren.
Lesebestätigung
In den Datenschutzeinstellungen kann man auch die Lesebestätigung (blaue Häkchen) aktivieren oder deaktivieren. Wer nicht will, dass der Kontakt sieht, ob man seine Nachricht bereits gelesen hat - in diesem Fall verfärben sich die beiden grauen Häkchen blau -, deaktiviert die Lesebestätigung. In diesem Fall sieht man aber auch nicht mehr, ob der Kontakt die eigene Nachricht bereits gelesen hat. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Lesebestätigung auszutricksen – wie das bei Textnachrichten und Fotos funktioniert lesen Sie hier , wie man sie bei Sprachnachrichten austrickst, können Sie hier nachlesen .
Berechtigungen für WhatsApp
Abschließend weist die Stiftung Warentest noch darauf hin, dass die WhatsApp-Nutzer dem Messengerdienst auch den Zugriff auf diverse Smartphone-Funktionen verweigern können. Hierfür muss man in die Telefoneinstellungen zum Punkt „Apps“ wechseln. Dort kann man festlegen, ob WhatsApp auf Kamera, Kontakte, Standort, Mikrofon, Speicher, etc. zugreifen darf. Wenn man den Zugriff untersagt, muss man aber mit Einschränkungen rechnen. Wer WhatsApp beispielsweise verbietet, auf die Kamera und den Speicher zuzugreifen, der kann keine Fotos und Videos mehr verschicken.