Interview

Dieser Mann kippte die GIS-Gebühr

21.07.2015

IT-Experte hat die Rundfunk-Gebühren für Computer mit Internet zu Fall gebracht.

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Venelin Atanassov (Bild oben) schaut weder fern noch hört er Radio. Aber er hat einen Computer mit Internet-Anschluss. Deswegen wollte der ORF GIS-Gebühren bei ihm einheben: 21,54 Euro pro Monat von Juli bis September 2013. "Die Kontrollore waren mehrmals bei mir zu Hause", sagt der Bulgare, der seit 24 Jahren in Österreich lebt, zu ÖSTERREICH.

Urteil: Computer und Internet reichen nicht
Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit mit dem ORF hat Atanassov am Montag recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof, die oberste Instanz, hat entschieden: Der ORF darf für Computer mit Internetanschluss keine Gebühren einheben. Fernsehen und Radiohören ohne TV-oder Radio-Karte sind künftig gratis möglich. Das heißt, Streamingdienste der ORF-Radios dürfen ebenso kostenlos verwendet werden wie die Angebote der ORF-TVthek. "Ich bin froh, dass der Rechtsstaat gesiegt hat", sagt Atanassov. Sein Anwalt Johannes Öhlböck sagt: "Wir haben jetzt einen sicheren Hafen. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung."

>>>Nachlesen: Urteil: Keine GIS für Computer!

Interview: Kläger froh, dass Rechtsstaat gesiegt hat

  • ÖSTERREICH: Was sagen Sie zu dem Urteil?
    Atanassov: Ich bin sehr froh, dass der Rechtsstaat gesiegt hat.
     
  • ÖSTERREICH: Wieso haben Sie sich zur Klage entschlossen?
    Atanassov: Ich habe einen Computer mit Internet-Anschluss, habe aber nicht ORF-Fernsehen geschaut oder Radio gehört. Die Herren von der GIS waren aber mehrmals bei mir zu Hause und wollten, dass ich dafür zahle. Ich wäre auch bis vor den Europäischen Gerichtshof gegangen.
     
  • ÖSTERREICH: Haben Sie auch beruflich mit dem Thema zu tun.
    Atanassov: Ja, ich bin im IT-Bereich tätig und arbeite auch als Journalist.
     

>>>Nachlesen: Kommt Haushaltsabgabe statt ORF-Gebühr?

ORF: Gebühr an Inhalt und nicht an Gerät koppeln
Wie berichtet meint ORF-Finanzdirektor Richard Grasl, dass es notwendig, sei die Gebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln. (Autor: D. Knob)

>>>Nachlesen: Das müssen Sie zum GIS-Urteil wissen

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