Antrag auf Live-Übertragung der Verhandlung im Internet abgewiesen.
Anwälte des deutschstämmigen Internetunternehmers Kim Dotcom haben bei einer Anhörung in Neuseeland erneut versucht, eine Auslieferung ihres Mandanten an die USA abzuwehren. Dotcom selbst erschien am Montag nicht im Gericht von Auckland, als die Anhörung begann. Die Richter lehnten seinen Antrag ab, die Verhandlung live im Internet zu übertragen.
Megaupload-Gründer
Dotcom (42) ist Gründer der einst populären Internetplattform Megaupload, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. US-Ankläger werfen ihm und drei Mitstreitern vor, Copyright-Besitzer damit um mindestens eine halbe Million US-Dollar geprellt zu haben. Die US-Behörden ließen den Dienst 2012 schließen. Für Anfang 2017 hat Dotcom vor wenigen Wochen ein großes Megaupload-Comeback angekündigt.
Langjährige Haftstrafe droht
Dotcom lebt seit Jahren in Neuseeland. Auf US-Antrag führte die neuseeländische Polizei 2012 eine Razzia auf seinem Anwesen durch und nahm Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, vorübergehend fest. Die US-Behörden wollen ihm und seinen Mitstreitern den Prozess machen. Bei einem Schuldspruch droht ihnen eine langjährige Haftstrafe.