Irreführung im Web
Eindeutige Preisangaben werden Pflicht
13.10.2009
Kostenpflichtige Webinhalte dürfen nicht nur im Kleingedruckten ausgewiesen werden.
Webseiten mit Preisangaben nur im kleingedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Wie die Arbeiterkammer (AK) am Dienstag in einer Aussendung berichtete, ist nun ein entsprechendes Urteil des Wiener Handelsgerichts ergangen.
Erfolgreiche Klage
Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die
deutschen Betreiber einer Website eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder
Bastelanleitungen anboten und dafür für die User überraschend plötzlich
Rechnungen stellten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Deutliche Kennzeichnung ist Pflicht
Internetseiten sind
irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im
Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und
Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher
Form dem Konsumenten übermittelt werden. Konkret heißt das, dass ein E-Mail
mit den Daten muss vor Vertragsabschluss an den Verbraucher gehen muss.