Apple und Verlage bieten wegen Kartellverdachts Selbstverpflichtungen an.
Im EU-Verfahren um ein mutmaßliches Kartell beim Vertrieb elektronischer Bücher haben die verdächtigten Unternehmen Abhilfe versprochen. Der Technologiekonzern Apple, der deutsche Holtzbrinck-Verlag und drei weitere Verlagshäuser boten der EU-Kommission Selbstverpflichtungen für den Absatz von E-Books an, wie die Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Damit wollen die Firmen die Bedenken der EU zerstreuen und einer möglichen Bestrafung durch die Behörde zuvorkommen. Auswirkungen könnte dies auf die Einzelhandelspreise von E-Books haben.
Absprachen?
Die Kommission verdächtigt die Firmen in dem im Dezember 2011 eingeleiteten Verfahren unfairer Absprachen. Neben Apple und Georg-von-Holtzbrinck sind die beiden US-Verlage Simon & Schuster und Harper Collins sowie der französische Verlag Hachette Livre betroffen. Sie könnten abgemacht haben, den Verkauf von E-Books an Händler "von einem Großhandelsmodell auf Agenturverträge" umgestellt zu haben. Das mutmaßliche Ziel dabei war laut Kommission, "mehr Kontrolle der Verlage über die Einzelhandelspreise" zu erlangen. Letztlich hätten also maßgeblich die Verlage statt der Händler die Preise bestimmt, die ein Kunde im Geschäft zahlt.
Die Verlage hätten mutmaßlich mit Hilfe von Apple, dessen iPad - unter anderem - zum Lesen von E-Books dient, gehandelt, vermutet die Kommission. Die Firmen könnten darauf gezielt haben, in Europa "die Einzelhandelspreise zu erhöhen" oder das Auftauchen "niedrigerer Preise zu verhindern".
Angebot an EU
Die Firmen boten nun an, bestehende Vereinbarungen nach dem monierten Geschäftsmodell aufzuheben und bestimmte Klauseln daraus für fünf Jahre nicht wieder in Verträge einzufügen. Unter Auflagen sollen die Einzelhändler ihre Endpreise für E-Books für zwei Jahre neu festsetzen dürfen.
Diese Maßnahmen werden nun von der Branche und anderen interessierten Parteien unter die Lupe genommen, die ihre Ansichten darüber dann der Kommission mitteilen. Danach kann die Behörde die Verpflichtungen für rechtlich bindend erklären und so das Verfahren schließen. Bei einem solchen Abschluss bliebe offen, ob die Firmen tatsächlich ein Kartell gebildet hatten oder nicht.